Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt arbeite ich vertragsgemäß 40h/Woche. Ich werde sowohl 1 Jahr Elternzeit als auch Elterngeld beantragen. Ist es möglich, dem Antrag direkt zuzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr erstmal nur 35h/Woche arbeiten möchte (für ca. 1 Jahr) ohne meinen Anspruch auf den ursprünglichen 40h Vertrag zu verlieren? Wie müsste ich das im Antrag formulieren? Vielen Dank!

von AO85 am 22.04.2021, 13:53



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Hallo, es macht wesentlich mehr Sinn, zunächst zwei Jahre Elternzeit zu beantragen und dann Teilzeit in Elternzeit zu nehmen. Dies hat den Vorteil, dass Ihnen in der Elternzeit eher Teilzeitstück zusteht als danach. Wenn die Elternzeit rum ist, haben Sie den Anspruch also schon etabliert. Auf der anderen Seite dürfen Sie nur 30 Stunden arbeiten, wenn das Kind nach dem 1. September 2021 geboren wird, 32 Stunden. Sollten Sie jedoch 35 Stunden arbeiten wollen, macht es in der Tat Sinn, dies dem Arbeitgeber zum Beispiel als Brücken-Teilzeit mitzuteilen. Im muss aber klar sein, dass Sie bei diesem Modell keinen Anspruch auf Verlängerung der Elternzeit haben, falls Sie das später wünschen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2021



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Ach, habe noch eine Frage vergessen. Habe aus dem Vorjahr und diesem Jahr noch 30 Tage Resturlaub, die ich nach der Elternzeit gern nehmen würde. Muss ich das auch jetzt schon beantragen?

von AO85 am 22.04.2021, 13:54



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

wenn du nach einem jahr in tz arbeiten möchtest, ohne den vollzeit vertrag zu formulieren, musst du die elternzeit länger melden, dass sie als schutzschild über die teilzeit drüber läuft. daher bis einen tag vor dem zweiten geburtstag melden dass du ez nimmst und für das zweite jahr eine tz IN der elternzeit. dann bleibt dein vollzeitvertrag stehen. meldest du nur ein jahr und dann teilzeit ohne die ez, ist dein vollzeitvertrag futsch. auch musst du dich ja für die ersten beiden jahre festlegen, damit du das recht auf verlängerung der ez hast ohne zustimmung des AG. in sofern zwei jahre melden mit der tz im zweiten jahr. dann passt es. den urlaub kannst du dann nehmen, wenn diese beiden jahre rum sind und du wieder voll arbeitest. bzw. bis zum ende des folgejahres dr rückkehr. wenn du 23 aus der ez zurückkommst, weil zwei jahre mit tz im zweiten jahr um sind und dann vollzeit arbeitest, kannst du den urlaub bis ende 24 nehmen.

von mellomania am 22.04.2021, 14:51



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

das problem ist, mellomania, dass sie 35 std tz arbeiten möchte. tz in ez geht aber nur bis max 30 std. mmn funktioniert es nicht, die tz jetzt schon fest auszumachen. evtl. wäre es eine möglichkeit, nach der ez und dem urlaub brücken-tz zu vereinbaren. auch darauf besteht ein anspruch, wenn die voraussetzungen vorliegen. aber eher nicht so weit im voraus, soweit ich weiss.

von WonderWoman am 22.04.2021, 15:53



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Wann kommt das Kind? Falls erst im September wären 32 Std die Woche innerhalb der EZ möglich. Ansonsten nein, man kann es versuchen, einen Anspruch hast du aber nicht. Einen Anspruch darauf das der VZ-Vertrag ruht hat man nur innerhalb der EZ und innerhalb der Brückenteilzeit. Und dafür müssen dann bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sein. Grundzätzlich gilt das überhaupt für TZ. Da du dazu aber nichts schreibst ob dieses überhaupt erfüllt sind, im Zweifel eher nein.

von Felica am 22.04.2021, 17:25



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

dann sollte sie nur 30 machen. geht sie drüber ist ihr vollzeitvertrag futsch. außer sie beantragt brückenteilzeit. geht bis 5 jahre.

von mellomania am 22.04.2021, 20:44



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

Ich glaube diese Brückenteilzeit meinte ich. Wusste nur nicht ob ich die jetzt schon beantragen muss. 30h sind leider wie gesagt zu wenig.

von AO85 am 24.04.2021, 16:16



Antwort auf: Antrag Elternzeit mit anschließender befristeter Teilzeitbeschäftigung

die brückenteilzeit geht für höchstens 5 jahre. ist aber an bedingungen geknüpft wie deine betriebszugehörigkeit, mitarbeiteranzahl etc.

von mellomania am 25.04.2021, 08:49



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