Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hatte bis zum 25.12.2004 (2,5 Jahre) Elternzeit genommen. Und habe dann einen 400 € Job angenommen, da ich als Empfangssekretärin im Hotel gearbeitet habe und ich dort auf Grund der Schichten und Wochenenden (mein Mann arbeitet auch in Schichten und an Wochenenden)nicht wieder anfangen konnte. Da mir mein Chef nichts anderes anbieten konnte haben wir uns mündlich geeinigt, dass ich nicht wieder anfange. Nun meine Frage: Kann ich nun Rückwirkend noch das halbe Jahr Elternzeit, was mir noch zusteht machen? Oder sollte ich mich Arbeitslos melden? Eine Beaknnte hat mir gesagt, dass ich nicht das volle Arbeitslosengeld erhalte, wenn ich mich aus einem Minijob arbeitslos melde. Ich dachte, wenn ich diesen Job nicht mehr habe könnte ich mich dann arbeitslos melden? Was soll ich tun? Vielen Dank Mama Katy
Hallo, gibt es eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag? Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe meinem Chef gesagt, das ich nicht wieder anfangen möchte. Dann ist das wohl eine Kündigung?
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