Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitslos während der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitslos während der Elternzeit

Tiarastar

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Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit schwanger mit ET Mitte Mai 2021. Mein Arbeitsverhältnis ist befristet bis 31.08.21. Ich habe vor 3 Jahre zuhause zu bleiben und habe mir dafür auch Geld angespart und nehme 1 Jahr Elterngeld. Ich bin außerdem auch verheiratet. Meine Frage nun, muss ich mich arbeitslos melden Ende Mai wegen meinem Anspruch auf ALG1? Ich wollte das ALG1 erst nach Ablauf der 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen, falls ich nicht sofort eine Arbeit finde. Geht das überhaupt? Oder verfällt mein Anspruch dann? Rutsche ich dann ins hartz4? Was kann / muss ich tun, wenn ich die 3 Jahre zuhause bleiben möchte? Und anschließend erst das ALG1 nehmen möchte? Danke schon mal für ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen, können Sie sich auch nicht arbeitssuchend melden. Sie sollten aber der Agentur für Arbeit mind 3 Mo vor Ende des Vertrages mitteilen, dass der Vertrag endet und Sie in EZ sind. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn euer Geld reicht, brauchst du dich nicht arbeitslos melden. Solange du EG beziehst bist du darüber versichert. Danach musst du dich familenversichern. Aber ohne AG hast du rechtlich gesehen keine Elternzeit.


Felica

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Wie lange du daheim bliebst ist deine Sache. Ohne AG hast du so wie so keinen Anspruch auf EZ, diese endet also automatisch sobald dein Arbeitsvertrag endet. Und niemand zwingt eine Hausfrau sich arbeitssuchend beim AA zu melden. Du musst halt das Thema Krankenversicherung regeln sobald das EG endet. ALG1 bekommst du auch nur dann, wenn du eine entsprechende Kinderbetreuung hast und du dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst. Solange ihr es euch finanziell leisten könnt müsst du also gar nichts.


cube

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Nach 3 Jahren daheim auch als Hausfrau wirst du nicht mehr ALG auf Basis deines letzten Gehaltes bekommen sondern auf Badis eines Durchschnittsverdienstes in deinem erlernten Beruf. Das ist idR deutlich weniger als „normales“ ALG.


cube

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Arbeitssuchend meldest du dich dann rechtzeitig, bevor du im wirst case auch ALG beziehen müsstest - also 3 Monate vorher. Nicht vergessen, dich dann im Zweifel eben auch nochmal arbeitslos zu melden, um ALG zu bekommen. Arbeitssuchen und arbeitslos wird oft gleichgesetzt, was es aber nicht ist.


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