Hallo Frau Bader!
Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit. Während dieser Zeit hat mein Arbeitgeber den Betrieb verkauft. Die Mitarbeiter wurden übernommen. Ich habe vor der Zeit 20 Jahre Vollzeit gearbeitet. Nun ist es so das die neue Chefin meine gewünschtenTeilzeitstunden nicht erfüllen möchte. Ich werde schon fast gezwungen mich kündigen zu lassen. Sollte es zur Kündigung kommen,habe ich das Recht auf Arbeitslosengeld 1?
Ich danke für ihre Zeit.
LG Bettina
von
Betti1310
am 03.02.2022, 14:50
Antwort auf:
Nach 27 Monaten Elternzeit Arbeitslos
Hallo,
Sie müssen andersherum fragen: Habe ich einen Anspruch auf TZ?
Ja, wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Gründe entgegenstehen.
Wenn ein Anspruch besteht und Sie kündigen, werden Sie gesperrt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2022
Antwort auf:
Nach 27 Monaten Elternzeit Arbeitslos
moment, du wirst nicht gekündigt. dein alter vertrag lebt nach der ez wieder auf und wenn du den nicht erfüllen kannst, musst DU kündigen. das ist das problem. hast du noch elternzeit übrig, dass du verlängern könntest? wie könntest du arbeiten? so wie du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst, kannst du leistungen erhalten. ob du allerdings eine sperre erhälst weil du kündigst, weiß ich nicht. der AG ist aber nicht am zug. er stellt dir deine oder eine vergleichbare vollzeitstelle zur verfügung. damit ist er safe...
von
mellomania
am 03.02.2022, 15:07