Elternzeit/erneute Schwangerschaften

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit/erneute Schwangerschaften

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 1 jahr Elternzeit genommen bei meinem Arbeitgeber dieser ist abgelaufen ich habe zwei weitere Monate in Anspruch genommen. Jetzt läuft meine Elternzeit aus nächste Woche heute würde erneut festgestellt das ich schwanger bin der Arzt würde mich ins bv schicken da ich in meiner Arbeit schwanger nicht arbeiten könnte. Wie läuft das jetzt finanziell? Bekomme ich jetzt von meinem Arbeitgeber das Geld im bv?und welches Elterngeldes bekomme ich wenn das 2 .Baby da ist so wie beim ersten? Oder bekomme ich gar nichts da die elternzeit noch 1 Woche läuft und ich aber wieder schwanger bin? Vielen dank schon mal MfG

von Radlingerin am 07.03.2019, 10:14



Antwort auf: Elternzeit/erneute Schwangerschaften

Hallo, die Elternzeit läuft auf und der alte Vertrag lebt wieder auf. Wenn Sie dann ein Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2019



Antwort auf: Elternzeit/erneute Schwangerschaften

Wenn es an der Arbeit liegt muss das BV vom Arbeitgeber erteilt werden, der erst schauen muss ob er Dich anders einsetzen kann. Wie viele Stunden ist Kind 1 betreut und könntest Du arbeiten, wenn der AG eine Alternative findet? Dementsprechend wirst Du im BV entlohnt, wenn es eines gibt.

von Sternenschnuppe am 07.03.2019, 11:53



Antwort auf: Elternzeit/erneute Schwangerschaften

Nächste Woche gehst du so wie vereinbart wieder arbeiten. Also entweder teilzeit oder vollzeit. Und danach bekommst du das Geld im bv

Mitglied inaktiv - 07.03.2019, 12:21



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