Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sehr geehrte Frau Bader, eventuell können Sie mir bei meinen Fragen weiterhelfen ? Ich befinde mich ab September im 3ten Jahr Elternzeit, bekomme kein Elterngeld mehr. Ich würde gerne, wieder in Teilzeit arbeiten gehen. Sollte ich dann erneut schwanger werden, bekäme ich dann bei einem Beschäftigungsverbot wieder das errechnete Gehalt ? Wieviele Stunden darf ich arbeiten, da ich ja kein Elterngeld mehr beziehe ? Viele Grüße und ein schönes Wochenende.

von Lala1990 am 22.07.2022, 17:48



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Hallo, 1. 30 Std/ Woche 2. SIe bekommen immer den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2022



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Wenn während der EZ schwanger wirst und TZ arbeitest, bekommst Du im Falle eines BV Dein TZ Gehalt weiter bis die EZ endet ab da dann Dein Gehalt von vor der 1. Schwangerschaft.

von Suomi am 22.07.2022, 18:53



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

@suomi ähm, sorry aber das verstehe ich nicht ganz. Wieso sollte ich nach 36 Monaten also 3 Jahren Elternzeit aufmal gleiches Gehalt wie vor der SS bekommen ? Hab ich das richtig verstanden , daß wenn ich jetzt in der Elternzeit OHNE TZ arbeiten, trotzdem wieder Geld erhalte, obwohl ich die letzten 24 Monate Zuhause war ? Ich dachte wenn man in der Elternzeit schwanger wird und das Elterngeld endet , bekommt man nichts mehr ?

von Lala1990 am 22.07.2022, 19:07



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Wenn du während der Elternzeit Teilzeit arbeitest, bekommst du bei einem BV das vereinbarte Gehalt!! Ist die Elternzeit vorbei und du noch schwanger, musst du laut dann gültigen Vertrag arbeiten.

Mitglied inaktiv - 22.07.2022, 19:14



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Arbeitest du gar nicht, gibt es natürlich kein Geld Willst du mehr als 300€ Elterngeld haben, musst du in den 12 Monaten vor neuen Mutterschutz arbeiten

Mitglied inaktiv - 22.07.2022, 20:23



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Mittlerweile habe ich rausgefunden das es nach Geburt doch Elterngeld gibt und zwar den Mindestsatz von 300 Euro auch wenn man vor der Geburt nicht gearbeitet hat. Voraussetzung dafür, ist ein bestehendes Arbeitsverhältnis :)

von Lala1990 am 22.07.2022, 21:28



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Sorry aber woher holst du den Müll???? Die 300 Euro bekommt jede, auch wenn sie nur Hausfrau ist

von misses-cat am 22.07.2022, 21:39



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Das stimmt so auch nicht ganz. Die 300€ bekommt jeder, der sein Kind selbst betreut. Also auch ohne Arbeitsverhältnis.

Mitglied inaktiv - 22.07.2022, 21:39



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Gerne amazon.de da hast du recht, mit jede meinte ich jede person die im ersten jahr des Kindes elternzeit nimmt, sei es für ein ganzes jahr oder nur für ein paar Monate. Alleinerziehende 14 Monate

von misses-cat am 22.07.2022, 22:29



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Miss-cat ich wollte dich nicht belehren. Meine Antwort kam zeitgleich mit deiner. Ich wollte den Stuss der ap berichtigen. Immerhin lesen andere das auch und glauben das noch

Mitglied inaktiv - 22.07.2022, 22:43



Antwort auf: Elternzeit / Teilzeit /erneute Schwangerschaft

Du darfst 30 Std arbeiten, da Kind vor Sept 21 geboren. Sonst wären es 32 Std. Solange du in EZ bist und in dieser arbeitest, bekommst du über die vereinbarten TZ-Stunden dein Gehalt, bei einem BV. Mit Ende deiner EZ endet die TZ, außer du vereinbarst mit deinem AG etwas anderes und bekommst dann wieder VZ. Dein neues EG setzt sich zusammen aus dem, was du in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz verdient hast. Ob du da gearbeitet hast oder nicht, ist dein Bier. Ausklammerung wegen Elterngeld spielt bei dir keine Rolle mehr. Sofern du nicht bereits schwanger bist. Sonst Frage bitte neu stellen, mit der Info wie lange du EG bezogen hast und wann neuer Mutterschutz. Sollte es schnell klappen, dann die EZ zum neuen Mutterschutz beenden. EG bekommt jeder, der mit dem Kind in einem Haushalt lebt, dieses mindestens teilweise erzieht und der weniger als 32 Std die Woche arbeitet. Seit 2021 darf man außerdem nicht mehr als 250.000 bzw 300.000 € im Jahr verdienen.

von Bone am 23.07.2022, 09:15



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