PiaH
Guten Tag, Ich bin aktuell in Elternzeit (beantragt bis 24) und wollte ab September wieder Teilzeit arbeiten gehen. Allerdings stellt sich mein Arbeitgeber nun quer, mich für 3 Monate wieder einzustellen. ( ich wäre ab Dezember wieder in Mutterschutz). Darf mein AG mir die Arbeit für die 3 Monate von September bis Ende November verwehren? Ich weiss nur, dass Sie Teilzeit in Elternzeit nicht einfach so ablehnen dürfen. Allerdings weiß ich nicht wie es sich verhält weil ich jetzt wieder schwanger bin. Danke für die Antworten Liebe Grüße
Hallo, Sie haben einen Anspruch auf TZ, wenn der Betrieb mahe als 15 AN hat und keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen. Ob die kurze Dauer ein Ablehnungsgrund ist, dürfte davon abhängen, ob es einer längeren Einarbeitungsphase bedarf. Liebe Grüße NB
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Hallo, erstmal möchte ich mich für ihre Arbeit bedanken Frau Bader. Kurze Hintergrundinformation: Meine Frau war offiziell bis Ende Februar in Elternzeit. Während der Elternzeit hat sie in den letzten 4 Monaten als Minojobberin gearbeitet. Ab März sollte sie dann in „Teilzeit“ arbeiten
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Guten Abend 🙂 aktuell hab ich ein kleines Problem, wobei mir keiner wirklich helfen kann. Ich befinde mich zur Zeit im Still Beschäftigungsverbot von meinem ersten Sohn, aktuell 10 Monate alt. Elternzeit und Elterngeld hab ich fristgerecht beantragt und angezeigt, dass ich wieder TZ arbeiten gehen möchte, einen Vertrag haben wir n ...
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