Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Frage: Erneute Schwangerschaft während Elterngeldbezug

Annibe

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Liebe Frau Bader, Ich habe 4 Monate lang BasisEG bezogen und 16 Monate EG Plus. EG und Elternzeit enden eigentlich im Mai. Wir wollen gerne ein 2. Baby. Da ich in der Pflege arbeite, werde ich sofort ins Berufsverbot geschickt bei einer Schwangerschaft. Wie sieht das mit dem EG aus? Würde ich bei einer erneuten Schwangerschaft genau das gleiche EG bekommen wenn ich jetzt nicht zu arbeiten anfange? Oder wird das EG der letzten 12 Monate als Verdienst angerechnet und ich bekomme den Mindestsatz? Herzlichen Dank und liebe Grüße, Annibe


Suomi

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Damit man das gleiche Elterngeld bekommt, sollte das zweite Kind ungefähr auf die Welt kommen, wenn das erste Kind ca. 14 Monate alt ist. Wenn Du nicht anfängst mit Arbeiten im Mai, wirst Du nur den Mindestbetrag an Elterngeld bekommen.


Mitglied inaktiv

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Na nach der Elternzeit wirst du schon arbeiten müssen. Also eine Vereinbarung haben über die Arbeitszeiten. Bist du dann schwanger, meldest du die Schwangerschaft und der AG führt wieder die Gefährdungsbeurteilung durch. Kommt dann ein BV raus, bekommst du laut Vertrag dann deinen Lohn.


Mitglied inaktiv

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Das Elterngeld bemisst sich auch beim zweiten Kind aus den 12 Monaten vor dem Monat mit Mutterschutz. Ausgeklammert werden aber nur Monate mit Elterngeld bis zum 14. Lebensmonat und Monate mit Mutterschaftsgeld. Bei dir zählen die Monate 15/16 nicht mehr und du müsstest entsprechend 2 Monate mehr Vollzeit Lohn erhalten um das gleiche Elterngeld zu erhalten.


mellomania

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Erst wenn du arbeitest greift ein mögliches bv. Aber nicht zwangsläufig. Wird erneut mit gefährdungsbeurteilung geprüft werden müssen. Was ist nach der ez an Stunden geplant und vereinbart? Das zählt. Ob schwanger oder nicht.


Mitglied inaktiv

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Huhu, mittlerweile darfst du wieder darauf verzichten das Mutterschutzgeld ausklammern zu lassen. Also hättest du quasi 10 Monate Schwangerschaft mit dem, was du jetzt nach der EZ als Grundgehalt verdienen würdest (ist natürlich weniger, da du ja keine Schichtzulagen erarbeitet hast jetzt) und 2 Monate mit 0 Einkommen. Also wenn ich mich jetzt nicht komplett vertan habe mit den Monaten. Aber sei dir bei dem BV nicht mehr so sicher, Personal wird momentan überall benötigt und auch in der Pflege kann man einen Mutterschutz konformen Arbeitsplatz schaffen.


Dojii

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Falls sie aber ein BV bekommen sollte, kann sie nicht auf den Mutterschutz verzichten (und dadurch das BV länger nutzen), das ist nicht erlaubt.


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