Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin gerade in Elternzeit meines 2.ten Kindes und diese endet am 30.09.18. Nun bin ich wieder schwanger mit unserem 3. Kind (ET im März 2019). Am Anfang diesen Jahres habe ich leider eine Fehlgeburt erlebt und von meiner Frauenärztin erfahren, dass ich mich nach der Schwangerschaft sehr wahrscheinlich einer Konisation unterziehen muss. Und da meine 2.te Schwangerschaft auch nicht sehr optimal verlaufen ist und ich viel liegen musste und ein Beschäftigungsverbot bekommen habe, wird die aktuelle Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft mit Beschäftigungsverbot. Zur Info: Ich arbeite im Öffentlichen Dienst (keine Beamte) und habe eine unbefristete 50% Stelle. Jetzt zu meinen Fragen: Wie gehe ich jetzt am besten vor? Soll ich die aktuelle Elternzeit so weiterlaufen lassen und meinem AG das Beschäftigungsverbot am 01.10. vorlegen? Dann würde ich ja ein 1/2 Jahr mein Gehalt bekommen und wenn der Mutterschutz beginnt, das Mutterschaftsgeld. Oder soll ich die aktuelle Elternzeit verlängern bis der Mutterschutz beginnt? Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :) Liebe Grüße
Hallo, wenn sie wegen gesundheitlicher Probleme viel liegen müssen, hat das nun gar nichts mit dem Arbeitsplatz zu tun. Ein Beschäftigungsverbot ist hier also nicht angesagt, sondern eine Krankschreibung. Dann bekommen Sie sechs Wochen weiter den Lohn und danach Krankengeld. Sollte der Arzt, weil er keine Ahnung hat, ein Beschäftigungsverbot ausstellen, wird ein pfiffiger Arbeitgeber dies anfechten. Liebe Grüße NB
mellomania
wenn du deine elternzeit verlängerst erhälst du halt keine geld. denn in elternzeit gilt ein bv natürlich nicht. ich würde die schwangerschaft mitteilen und WENN du ein bv erhälst, greift das ab 1.10.. wie sollte aber deine arbeit in einem büro (ich bin auch öd, nix beamte) deiner schwangerschaft schaden? das verstehe ich nicht so ganz...warum könntest du nicht arbeiten?
drosera
Hm, wenn sie viel liegen muss, hat der Chef wohl die Wahl zwischen BV, speziellem Liegearbeitsplatz oder den Füßen auf dem Tisch;-)
Mitglied inaktiv
In meiner zweiten Schwangerschaft drohte eine Frühgeburt ab der 22. SSW und eine Muttermundschwäche wurde festgestellt. Und auf Grund 2er Fehlgeburten, werden wir dieses Mal kein Risiko eingehen. Ich wollte eigentlich nur wissen, ob ich für das 1/2 Jahr zwischen Ende der Elternzeit von Kind 2 und dem Beginn des Mutterschutzes für Kind 3 Geld von meinem AG und der Krankenkasse bekomme? Und ob das so einfach geht!? Wenn ich die Elternzeit verlängere bis zum Beginn des Mutterschutzes bekomme ich kein Geld. Und ich muss ehrlich gestehen, dann wird es knapp in der Haushaltskasse.
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