Mitglied inaktiv
hallo frau bader, es geht bei mir um folgendes: ich arbeite in einem betrieb mit ca. 30 mitarbeitern. im juni endet meine 3jährige elternzeit. ich habe mehrfach versucht mit meinem chef zu sprechen, wie es danach weitergeht.. er läßt sich am telefon verleugnen und ruft auch nicht zurück. wann immer ich hinfahre ist er angeblich nicht im haus. ich war vor der geburt meiner tochter erst ein knappes jahr dort beschäftigt- ein unpassender zeitpunkt, schwanger zu werden, ich weiß, es war so auch nicht geplant. dementsprechend schlecht ist man dort auf mich zu sprechen, obwohl meine arbeit immer einwandfrei war. die stelle, die ich hatte, eignet sich eher nicht für eine teilzeitbeschäftigung, da ich für den kundenempfang, die kasse und tageabschlüsse verantwortlich war. eine andere tätigkeit die teilzeitgeeignet wäre gibt es nicht, es sind außer mir nur ein buchhalter, eine steuerfachgehilfin und mehrere arbeiter beschäftigt. darf er mir aus betrieblichen gründen die teilzeit verwehren? was soll ich jetzt machen? es ist offensichtlich, dass auf mich dort kein wert gelegt wird durch die schwangerschaft kurz nach eintritt in die firma, das trägt man mir nach. aber ich brauche die arbeit und das geld unbedingt... ich bin für jeden rat wirklich sehr dankbar. das alles belastet mich sehr, ich bin auf das geld angewiesen und habe deswegen arge existenzängste. vielen dank und einen lieben gruß, elisabeth
Hallo, Ein Anspruch auf Teilzeit besteht nach dem Teilzeitarbeitsgesetz unabhängig von EU, wenn: - mind. 15 AN ohne Azubis da sind (dazu zählen auch die im EU) - Sie länger als 6 Mo. dort arbeiten - Sie mind. 3 Mo. lang 15 - 30 Std/wo. arbeiten wollen - Sie dies dem AG mind. 3 Mo. vor Beginn schriftlich mitgeteilt haben - dem Anspruch keine wichtigen betrieblichen Gründe entgegenstehen (diese muss der AG bis 1 Mo. vor Beginn plausibel darlegen) - die Teilzeit muss in Art und Bezahlung der früheren Beschäftigung angeglichen sein. Eine Benachteiligung ist nicht zulässig, Ebenso eine Umstellung des Vertrages, z.B. von unbefristet auf befristet. Laut Gesetz soll die Teilzeit zwischen 15 und 30 Std. liegen. Der AG ist nicht verpflichtet, bestimmten Arbeitszeiten zuzustimmen (z.B. zwei Tage ganztags). Es soll da eine gütliche Einigung getroffen werden. Aber ein Anspruch auf Abfindung besteht nicht-eben nur bei gütlicher Einigung. Wenn dies nicht möglich ist, bleibt nur der Weg zum Anwalt. Viel hierzu bei www.teilzeit-info.de Gruß
Mitglied inaktiv
vollzeit heißt in der branche 36 std./ woche. ich würde gerne vollzeit arbeiten, bekomme aber keine ganztagsbetreuung für mein kind für diese zeit. gesetzt den fall, er "muß" mich in teilzeit zurücknehmen... ich bin sicher er wird versuchen mir zu kündigen. ist das so leicht? aus betrieblichen gründen ginge das sicher nicht, finanziell steht die firma gut da, wurde gerade um- und ausgebaut und wächst stetig. ich weiß, dass ich mich auf mobbing einstellen muß, ich bin bereit und nervenstark genug dass in kauf zu nehmen- zumindest bis ich genug berufserfahrung habe, um eine gleichwertige stelle zu bekommen. dürfte es ihm leichtfallen, mir zu kündigen, wenn meine arbeit tadellos ist? danke! elisabeth
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