Kiki9191
Hallo ich möchte Fragen was wird wann ich unter elternzeit wieder schwanger bin? Ich hatte vor Geburt meine ersten kind beschäftigtungsverbot bekommen von Arzt so war mir das ganze Gehalt bezahlt. Ich hatte 1 jahr elternzeit genommen vom AG meine elternzeit läuft an 23.12.2020 ab und normal soll wieder zum arbeiten gehen und eine neue vertrag bekommen weil ich eine neue Arbeitsplatz mit weniger geld bekommen würde erst muss ich meine urlaub von letzte jahre nehmen soll da ich muss dan an 8 Februar wieder zum arbeiten gehen soll. Gestern 13.11.2020 hab ich entdeckt das ich wieder schwanger bin und das voraussichtliche Entbindungs termin wäre an 22.07.2021 sein... Meine frage ist das würde meine elternzeit mit gleichen Elterngeld Betrag wie beim erste kind weiter gehen oder muss ich nochmal beschäftigtungsverbot bekommen bin elternzeit...? ich habe wirklich keine Ahnung wie es wird so war es bei uns nicht geplannt...wann ich nochmal im elternzeit gehen würde wird ich dann lieber 2 Jahre nehmen... Ist es möglich? Vielen Dank in voraus für Ihren Antwort LG
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Das gleiche Elterngeld wie jetzt gibt es nicht Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor ET wobei Monate mit Mutterschaftsgeld und Monate mit Elterngeld ausgeklammert werden. Bei dir konkret... Monate bis 11/20 werden ausgeklammert, weil EG 12. Lebensmonat und dann die beiden Monate in 2021 mit Mutterschaftsgeld. Ab 12/20 bis Beginn Mutterschutz gilt dein Lohn laut Vertrag.
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