Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeldbezug

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeldbezug

Ankie85

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Hallo Ich befinde mich momentan im Mutterschutz, mein Mann in Elternzeit mit Teilzeitarbeit mit ElterngeldPlus-Bezug vom ersten Kind. Ist es möglich, dass er die Elternzeit beendet und ich weiter Elterngeld Plus beziehe (während Mutterschutz sowie schon in meiner Elternzeit vom 2. Kind mit Basiselterngeldbezug)? Oder wird es jeweils miteinander verrechnet und erhalte sowieso nur immer den vollen Basiselterngeldbetrag? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Er kann die Ez nicht einseitig beenden. Wenn der Ag zustimmt kann er sich, je nach der bisherigen Anzahl der Monate, den Rest EG Plus auf einmal auszahlen lassen. Ich gehe davon aus, dass das EG für Kind 1 dann aufgebraucht ist. 2. Sollten Sie meinen, dass Sie parallel AEg Plus für Kind 1 und Eg für Kind 2 beziehen wollen - das ist schlecht, weil es angerechnet wird. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Nein das geht nicht. Dein Mann kann auch nicht einseitig die Elternzeit beenden


Ankie85

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@ saarlandmami: Warum kann man die Elternzeit nicht kündigen? Dies ist doch häufiger der Fall, wenn doch früher wieder gearbeitet wird?


Mitglied inaktiv

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Aus welchem Grund will er beenden. Der AG muss einer vorzeitigen Beendigung der Elternzeit von deinem Mann nicht zustimmen. Und du.kannst auch nicht seine EGMonate übernehmen. Du bist im Mutterschutz und alle Leistungen werden gegen einander verrechnet.


Dojii

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Unabängig davon, dass man die Elternzeit nicht einseitig beenden kann (Der Arbeitgeber kann sich weigern, wenn er will), solltest du kein Elterngeld von zwei Kindern parallel beziehen, da das Elterngeld des einen Kindes auf das Elterngeld des anderen Kindes angerechnet wird. Du würdest dich also schlechterstellen.


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