Hallo Frau Bader,
ich beziehe noch bis Juli 2011 Elterngeld und habe ursprünglich bis Juli 2013 Elternzeit bis meine Kleine in den Kindergarten geht. Jetzt möchte mir aber mein Chef eine Art Homeoffice einrichten damit ich ihm unterstützen und etwas dazuverdienen kann.
Meine Fragen sind:
Wieviele Stunden darf ich maximal arbeiten?
Wird mir mein Verdienst vom Elterngeld abgezogen?
Kann ich ab August 2011 nach meinem Elterngeld solche Tätigkeiten ohne Nachteile ausführen?
Habe ich nach meiner Elternzeit dann trotzdem noch Anspruch auf meinen regulären Job in der Firma?
Fragen über Fragen - im Voraus besten Dank.
von
monchichi?
am 03.03.2011, 11:48
Antwort auf:
Elterngeldbezug - trotzdem arbeiten?
Hallo,
1. 30 Std/ Wo, der Verdienst wird angerechnet (s. www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner)
2. Bis 30 Std ja
3. Achten Sie auf die Formulierung im Vertrag, um den alten Vertrag nach Ende der EZ wieder aufleben zu lassen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2011
Antwort auf:
Elterngeldbezug - trotzdem arbeiten?
Hi...
also "Nebenverdienste" werden auf das Erziehungsgeld angerechnet.
Ab August aber kein Problem mehr, wenn da Dein EG ausläuft.
Arbeitszeit: ich glaube nicht mehr als 30 Std / Woche
Zusatzvertrag: Würde ich immer machen lassen... und bestenfalls auch schon mal ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen.
Viel Spaß
Ich arbeite auch von daheim aus
LG
PEEKA
von
peekaboo
am 03.03.2011, 13:00