Hallo Frau Bader, Sie hatten unten auf eine Frage geantwortet: "Elterngeldplus setzt voraus, dass sie in den ersten zwölf Lebensmonaten schon den einen Teil von dem Elterngeldplus bekommen haben." Aus welcher Gesetzesstelle leiten Sie diese Aussage ab?
Im Par. 4 Abs. 1 BEEG steht: "Elterngeld kann in der Zeit vom Tag der Geburt bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats des Kindes bezogen werden. Abweichend von Satz 1 kann Elterngeld Plus nach Absatz 3 auch nach dem 14. Lebensmonat bezogen werden, solange es ab dem 15. Lebensmonat in aufeinander folgenden Lebensmonaten von zumindest einem Elternteil in Anspruch genommen wird."
Dem Gesetzeswortlaut nach könnte der EG-Plus-Bezug erst im 15. Lebensmonat starten, unabhängig davon, ob vorher bereits Elterngeld bezogen wurde.
Mitglied inaktiv - 12.06.2018, 14:51
Antwort auf:
Elterngeldbezug nach dem 12. Lebensmonat
Hallo,
so verstehe ich das Gesetz. Ein Basis-EG-Monat gibt zwei Plus Monate. Grds besteht ein Anspruch nur bis zum 14. LM (wenn beide es beantragen) - also bin ich der Auffassung, der erste Teil muss in den ersten 12/ 14 LM genommen werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.06.2018
Antwort auf:
Elterngeldbezug nach dem 12. Lebensmonat
Hallo silene,
Wie du dem von dir zitierten Gesetzestext entnehmen kannst, richtet sich das elterngeld Plus nach Absatz 3.
Darin steht dass man anstelle eines elterngeld Monats zwei elterngeld Plus Monate beziehen kann.
Wenn man also bereits im ersten Jahr 12 Monate Basis elterngeld bekommt hat, hat mein kein Recht mehr auf Elterngeld Plus.
Liebe Grüße
Martina
von
Martinamama16
am 12.06.2018, 21:57
Antwort auf:
Elterngeldbezug nach dem 12. Lebensmonat
Das Elterngeld Plus kann problemlos erst ab dem 15. LM begonnen werden (solange kein Mutterschaftsgeld gezahlt wurde).
Die angesprochene Regelung, dass in den ersten 14 Monaten bereits EG bezogen worden sein muss gilt nur für Fälle, in denen das Elterngeld Plus auf Elterngeld Basis umgestellt werden soll.
von
Dojii
am 14.06.2018, 08:17