Rene37
Danke an Peekabo - aber bei dem Link den Du mir geschickt hattest ging es um Grenzgänger. Wir werden in der Schweiz leben. Entweder ist Frau Bader im Urlaub, oder ich hab meine Frage wohl falsch gestellt. Gäbe es unter Umständen doch jemanden, der mir auf meine Frage helfen kann ? Wäre wirklich wirklich sehr dankbar Gruß
Sorry, wenn ich mal ein Wochenende nicht antworte, bin ich nicht direkt im Urlaub.
peekaboo
Ihre Ehrenamtlichen Arbeit hier auch noch die Brötchen im "wirklichen" Leben verdienen muß :o) Aber Du schriebst doch, daß Deine Partnerin weiterhin in D. versichert ist. Geht das so weiteres ohne D. AG????
Rene37
Hallo, danke für den Reply... Sie ist im Beschäftigungsverhältnis und hat einen deutschen Arbeitsvertrag, geht mit diesem 14 Monate in Mutterschutz. Demnach müßte das hier relevant sein (die letzten beiden Absätze): (1) Anspruch auf Elterngeld hat, wer 1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, 2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, 3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und 4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt. (2) Anspruch auf Elterngeld hat auch, wer, ohne eine der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 zu erfüllen, 1. nach § 4 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegt
Rene37
Hallo Frau Bader, Vielen lieben Dank für Ihre Antwort ! Super, daß es solche Menschen wie Sie noch gibt und Ihre Freizeit opfern um ratbedürftigen Mitmenschen helfen. liebe Grüße aus Frankfurt/Main
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