BabyBoy
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe ein Anliegen an Sie, wobei ich Ihre Hilfe benötige und hoffe, dass Sie mich dabei unterstützen können. Der Vater meines Sohnes, lebt im Ausland. Er hat ein Visum beim deutschen Konsulat gestellt und erbittet die Möglichkeit zu bekommen, in Deutschland arbeiten zu dürfen, damit er für unser gemeinsames Kind u.a. finanziell sorgen kann. Das Konsulat fordert für die weitere Antragsbearbeitung eine von einer deutschen Stelle beurkundete Sorgeerklärung der Kindesmutter. Hierzu habe ich mich telefonisch an das Jugendamt gewendet, um mir einen Ratschlag einzuholen sowie mir erklären lassen, was es in der Realität bedeutet. Aktuell habe ich das alleinige Sorgerecht und sehe den Ratschlag vom Jugendamt ein, dass aufgrund der aktuellen Umstände wärend der Übergangsphase zum Kindeswohl es nicht ratsam wäre, das geteilte Sorgerecht auszusprechen. Sobald sich die Situation stabilisiert und der Vater sich auch in Deutschland integriert hat, kann man diese Situation neu überdenken. Sobald eine bessere Ausgangslage für das Kinderwohl besteht, ließe sich auch ein geteiltes Sorgerecht wieder in Betracht ziehen. Das Sorgerecht sollte für den Aufenthaltsstatus keine ausschlaggebende Rolle spielen. Wir möchten gerne als Familie zusammenwachen und das der Vater meines Sohnes eine wichtige Rolle in seinen Leben spielen soll. Daher unterstütze ich die Absichten seines Vaters, in Deutschland arbeiten zu können und damit seinen Sohn eine stabile Zukunft bieten zu können. Damit das deutsche Generalkonsulat zur weiteren Antragsbearbeitung etwas von uns erhält, habe ich das Jugendamt um ein Schreiben nach meiner Kontaktaufnahme gebeten, worin von denen ein Sorgerecht noch nicht befürworten werden kann. Leider war dies ohne Erfolg und das Jugendamt möchte oder kann mir nichts Ausstellen. Ich möchte dem Vater weiterhin das Umgangsrecht mit seinen Sohn gewären, sowie ihn bei einer Möglichkeit unterstützen, mehr für seinen Sohn leisten zu können, sobald er die Möglichkeit erhält in Deutschland zu arbeiten sowie sich ein Leben mit uns aufzubauen. Nun stehen wir da und wissen nicht, was wir bei dem Konsulat einreichen sollen, damit die Antragsberarbeitung für sein Visum weiterhin ausgeführt werden kann und er auch die Möglichkeit bekommt, bei seinen Sohn zu sein. Vielen Dank für die Bearbeitung und Prüfung meines Anliegens. Ebenfalls bedanke ich mich für Ihre Bemühungen und freue mich von Ihnen zu hören. Viele Grüße
Hallo, ich kenne mich im Asylrecht nicht aus, hätte in Ihrer Situation aber ein Problem, ihm die gemeinsame elterl. Sorge einzuräumen - das ist nicht einseitig rückgängig zu machen. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hat er als Vater eines deutschen Kindes nicht eh das Recht hier zu sein? Wie auch immer, das gemeinsame Sorgerecht wird wirklich zu hoch gehängt bei denen die es bisher alleine haben. Alle Alltagsentscheidungen trifft Du alleine. Unser Großer wird 18, einzig fürs Konto musste mein Mann mit zur Bank kommen. Kindergarten, Schule, selbst Taufe, keiner wollte zwei Unterschriften. Bei planbaren Operationen vielleicht noch. Aber ihr seid ja in augenscheinlich gutem Kontakt. Du möchtest als Familie zusammenwachsen, er will Verantwortung übernehmen, aber er soll nicht das Sorgerecht haben. Das passt nicht. Vor was genau hast Du denn Angst wenn er es bekommt? Viele haben da wirklich ganz falsche Vorstellungen
luvi
Hallo, Die Antwort vom Jugendamt überrascht mich. Der Vater kann eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind zur Ausübung der Personenfürsorge beantragen, doch dafür muss er das Sorgerecht haben. Die Vaterschaft ist anerkannt? Was ich nicht verstehe, ist, dass es für das Kindeswohl zum jetzigen Zeitpunkt nicht ratsam ist, das Sorgerecht zu teilen. Ist was vorgefallen? Das Forum info4alien.de kann ich sehr empfehlen, wenn es um ausländerrechtliche Themen geht. Nur die Tatsache, Vater eines Kindes zu sein, reicht (normalerweise) für die Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht aus. LG luvi
BabyBoy
Liebe Sternschnuppe, danke für deine Rückmeldung und Anregungen zu meinen Anliegen. Ich stimme dir zu, dass der Vater recht hat bei seinen Kind zu sein. Das Umgangsrecht bestimmt, dass der Vater sowie das Kind das Recht haben, gemeinsam Zeit mit einander zu verbringen. Die Ausländerbehörde hingegen, möchte ihre Absicherung haben. Mit der Ausführung in der Praxis, gebe ich dir Recht, dass die Mutter sowieso meistens alles für ihr Kind alleine regelt und der Vater eher seltener im alltäglichen Handeln unterschreiben muss. Nur ist es so: Der Vater ist ein ausländischer Stadtsbürger und wird nicht mal so eben die deutsche Stadtsbürgerschaft erlangen. Er möchte es erst einmal Veruschen in Deutschland zu arbeiten und sich etwas aufzubauen. Wenn er nicht glücklich werden kann, könnte er auch wieder in sein Heimatland zurückziehen. Da kommen wir zu der Problematik. Er hätte dann auch das Recht (gemeinsames Sorgerecht) sein Kind mitzunehmen und in internationalen Recht hätte ich die Arschkarte (sorry für den Ausdruck), da ich damit mein Kind verlieren könnte und er es mir nicht wiedergeben müsste. In einigen Ländern wird der deutschen Rechtsgrundlage keine Beachtung geschenkt. Mein Wunsch ist es, dass wir als Familie zusammen wachsen und er soll auch die Verantwortung gegenüber seinen Sohn gerne übernehmen. Nur geht es mir hier um mein Kind und dass dieses eine stabile Sicherheit hat. Er soll nicht wie ein Ping Pong Ball zwischen den Ländern hin und her springt. Er soll die Möglichkeit erhalten, sich integieren zu dürfen und sich gegenüber der Ausländerbehörde zu beweisen. Jedoch soll nicht das Kinderwohl darunter leiden. Mir geht es hier nicht darum, eine Unterschrift von Ihm für etwas zu bekommen. Da wir heutzutage gut vernetzt sind, findet sich da immer eine schnelle Lösung. Nur riskiere ich es ungern, dass mir mein Kind evtl. entzogen werden kann und ich dann keinerlei Recht habe, weil das andere Land alles ablehnt. Verstehst du jetzt meine Angst und mein Anliegen, worin ich Hilfe oder gerne jeden Ratschlag annehme? Ich suche nach einem Weg, wo ich mich und mein Kind weiterhin absichern kann, jedoch dem Vater in jedlicher Absicht zu Wohle unseres Kindes voll und ganz unterstützen werde. Freue mich von Euch zu hören. Liebe Grüße
WonderWoman
aber selbst wenn er ohne sr nach d käme (was nicht klappen wird, das sr ist voraussetzung für das visum) kann er sobald er hier ist das sr einklagen und bekäme es auch sofort. wenn du ihm kindesentzug zutraut lass ihn wo er ist.
Sternenschnuppe
Als Mutter verstehe ich Deine Angst natürlich. Aber das kann er auch ohne Sorgerecht machen sobald er einen Weg (auch illegal) nach Deutchland findet. Seid ihr denn zusammen? Als Familie zusammenwachsen schreibst Du.... Gibt es denn irgendwelche Anzeichen dass er sein Kind entführen würde? Dann lass es natürlich. Solange das Kind nicht mit ihm alleine gemeldet ist bekommt er gar keinen Ausweis / Reisepass ohne Dein persönliches Erscheinen. Haben wir gerade durch obwohl mein Mann hier wohnt. Er musste persönlich hin. Im Endeffekt kannst nur Du diese Entscheidung treffen. Und nur Du musst später eurem Kind erklären warum es guten oder keinen Kontakt zu seinem Vater hat. In Deinem Startpost klang es so als ob es über alltägliches ging mit dem Sorgerecht, daher meine obige Antwort. Alles Gute
zweizwerge
Das mit den Pässen scheint unterschiedlich gehandhabt zu werden. Ich konnte völlig Problemlos alleine Ausweise für meine Kinder beantragen und holen, ohne persönliches Erscheinen des mit sorgeberechtigten Vaters.
annarick
Du hast Angst, dass er dein Kind ins Ausland "entführt"? Dann würde ich ihn nicht mal in die Nähe meines Kindes lassen!
Sternenschnuppe
Zweizwerge, lebt ihr zusammen oder getrennt?
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