Hallo Frau Bader,
mein ex Freund ist letztes Jahr aus Albanien nach Deutschland gekommen um mit mir zu leben. Ich bin jetzt Schwanger in der 21. Woche. Nach eine Streit ist er vor 2 Wochen weg und zurück in sein Heimatland gegangen. Ich habe versucht ihm zu kontakrieren und er sagt er nichts mit dem Kind zu tun haben. Wie ist es jetzt mit Unterhalt. Viele von meine Freundinen sagen, dass ich einfach Jungendamt sagen soll, dass ich nicht weiß wer der Papa ist. Was wäre besser in dem Fall? Und wie ist es wenn der Papa im Ausland ist? Was macht das Jungendamt? Außerdem muss er was vor der Geburt bereits bezahlen für Möbel usw.?
von
Angi.T
am 17.05.2023, 10:24
Antwort auf:
Unterhalt wenn der Vater im Ausland lebt
Hallo,
angeben würde ich ihn auf jeden Fall, Sie müssen die Auskunft ja wahrscheinlich an Eides statt versichern.
unterhalb bekommen Sie auch, wenn er in Albanien lebt, extra geschaut, die sind nämlich Mitglied bei dem HUÜ. Dies bedeutet, dass sie mithilfe eines Formblattes ihrer Ansprüche in Albanien durchsetzen können ( ob das klappt weiß ich in der Praxis nicht, hatte noch nie einen Fall mit einem Albaner).
Ansonsten bekommen Sie Unterhaltsvorschuss. Da können Sie übrigens Probleme bekommen, wenn Sie den Namen nicht angeben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.05.2023
Antwort auf:
Unterhalt wenn der Vater im Ausland lebt
Du mußt dich beim Jugendamt melden - das kannst du auch schon vor der Geburt.
Sollte er keinen Unterhalt leisten können, steht dir Unterhaltsvorschuss zu - aber nur wenn du bei der Vaterschaftsfeststellung mithilfst - das heißt du mußt zumindest seine Kontaktdaten bekanntgeben.
Das ist die Grundlage für alle weiteren Anträge die du in den nächsten Jahren stellen mußt.
Albanien unterliegt in der Theorie dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 - d.h. es gibt ein Verfahren in auch in Albanien zu Belangen in der Regel passiert da aber nicht viel bzw. du bekommst kein Geld.
Die Unterhaltsflucht ins Ausland kann damit auch strafrechtliche Konsequenzen für die Schuldner haben, die spätestens bei Wiedereinreise nach Deutschland Probleme bereiten können.
von
Lena_1922
am 17.05.2023, 12:18
Antwort auf:
Unterhalt wenn der Vater im Ausland lebt
Vielen Dank für die Rückmeldung. Wie kann ich aber beweisen, dass er gefluchtet ist? Er kann einfach sagen, dass wir uns gwtrennt haben und das wäre dann kein Unterhaltsflucht. Wir haben auch ein gemeinsames Auto gekauft und er hat das Auto bei mir stehen lassen und verlangt sein Geld von mir. Das Auto ist auf seinen Name angemeldet. Wir haben beide einen Zettel unterschrieben, auf dem steht, dass wir beide Geld dafür geleistet haben. Außerdem hat er viele Klamotten noch bei mir gelassen. Er hat gesagt, dass er nicht mehr zurück kommt und will sein Kind nicht anerkennen. Er schreibt mir sogar von gefälschten Instagram Profilen und beleidigt mich ohne Grund.
von
Angi.T
am 26.05.2023, 15:50