Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhalt Vater im Ausland

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhalt Vater im Ausland

heidel1972

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Guten Morgen, der Vater meines 12 jährigen Sohnes lebt in USA. Er zahlt monatlich nur 230 Euro Unterhalt. Als ich ihm sagte, dass das nicht reicht, sagte er, das interessiere ihn nicht. Ich würde sogar an Unterhaltsvorschuss mehr bekommen. Kann ich ihn irgendwie dazu bringen, dass zu bezahlen was er muss oder muss ich mich damit abfinden, dass ich eben mit meinem Teilzeitjob alles allein bezahlen muss z.B. die Fahrkarte für den Zug in die Schule und das Essen dort usw.? Kann ich die Differenz zwischen dem was er zahlt und dem Unterhaltsvorschuss bei einem Amt beantragen? Danke und Gruß heidel1972


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Da hat Desi mehr praktisch Erfahrung als ich. Aber ich sehe das Problem, den Anspruch durchzusetzen. Was tun, wenn er nicht zählt? Liebe Grüße NB


desireekk

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Du gehst zum Jugendamt und bittest um Hilfe. Zur Not über die Beistandschaft. Wo genau wohnt der Vater in den USA? Welcher Staat? Das ist wichtig zu wissen. Das Jugendamt muss den Vater naschreiben und ihn dazu auffordern seine Einkommensverhältnisse offen zu legen. Dazu musst Du alle Daten die Du hast angeben. Und auch dem Jugendamt auf den Füssen stehen dass sie wirklich dem ganzen nachgehen. Ist der Vater (noch) beim Militär? Dann mache ihm klar dass sie AG das gar nicht gerne sieht wenn die Soldaten ihren Unterhaltspflichten nachkommen... Aber auch ohne Militär ist es generell in den USA KEIN Kavaliersdelikt Unterhalt nicht (ausreichend) zu zahlen. Also: geh zum Jugendamt, die regeln das, der Unterhalt wird dann über das Bundesamt für Justiz eingezogen. AUG ist das Gesetz dazu. Gruss D (lebe in den USA/MA)


heidel1972

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Guten Morgen, er lebt in Pittsburgh in Pennsylvania. Nein, er ist nicht mehr beim Militär. So einfach geht das? Ich dachte, es ist ein hoffnungsloser Fall. Montag und Dienstag muss ich arbeiten, aber gleich am Mittwoch werde ich mich drum kümmern. Danke. Gruß


desireekk

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Naja, "einfach" ist anders. vermutlich wird das Jugendamt erst Mal etwas "Anleitung" von Dir brauchen. Mach Dich schlau, lies Dich ein und dann sag dem Jugendamt was zu tun ist. Das Bundesamt für Justiz braucht etwas mit Antworten, hat mir aber gute Auskünfte per Email gegeben. LG aus MA D


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