Cyres22
Hallo, mein Ex-Partner und ich leben aktuell in Trennung. Mein Ex-Partner ist Doppelstaatler (Deutsch/Thai) und lebt seit der Trennung in Thailand. Zum Hintergrund muss ich sagen, dass wir uns eigentlich immer gut verstehen und auch unsere Trennung so fair und stressfrei wie möglich gestalten. Im März ist nun unser Scheidungstermin (einvernehmliche Scheidung bei welcher er nicht erscheinen muss). Der Nacheheliche Unterhalt ist mittels Scheidungsfolgevereinbarung durch Einmalzahlung geregelt. Da mein Ex-Partner von mir kein Geld möchte, wird dieser Betrag auch von seiner Seite nicht eingefordert. Meine Frage bezieht sich nun auf den Kindesunterhalt unseres gemeinsamen Kindes. Dieser ist nicht in der Vereinbarung geregelt. Da mein Ex-Partner in Thailand selbstständig ist und nicht viel verdient (ca 800 Euro) werden Unterhaltszahlungen wohl kaum möglich sein. Ich frage mich, wie dies dann beim Unterhaltsvorschuss aussieht, sollte ich diesen beantragen? Im Prinzip werden ihm diese Zahlungen als Schuld an das Land angerechnet, falls ich diesen beantrage. Ich möchte nun eigentlich meinem Ex-Partner keine Probleme bereiten, da wir immer nach der besten Lösung für uns beide suchen. Bekommt mein Partner Probleme bei z.B. Einreise nach Deutschland oder neuen Beantragung seines Reisepasses wenn es offene Beträge bzgl. des gezahlten Unterhaltsvorschusses gibt? Welche Möglichkeiten bleiben uns hier noch?
Hallo, Sie bekommen Unterhaltsvorschuss. Wenn das Jugendamt einen Titel erwirkt (er könnte vorsätzlich das Einkommen gemindert haben), kann er uU Probleme bei der Einreise bekommen. Liebe Grüße NB
Ani123
Der Unterhalt ist für ihr Kind. Da sollten sie keine Rücksicht darauf nehmen welche Probleme es für den Kindsvater haben kann. Auch sollten sie ihm nicht glauben, dass er nur 800 € verdient. Er kann ihnen viel erzählen damit sie glauben, dass er nicht zahlen kann. Wer weiß, vielleicht verdient er viel mehr an und gibt nur die niedrige Summe an um Zahlungen zu vermeiden. Sie sollten zum Jugendamt gehen und um.Klärung des Unterhalt bitten. Diese werden alles erforderliche vom Kindsvater einfordern und danach den Unterhalt berechnen. Sollte er nicht zahlen können haben sue Anspruch auf Kindesunterhaltvorschuss vom Jugendamt. Das fällt gering aus ist aber besser als gar keiner. Sollte der Kindsvater dann mehr verdienen und selbst zahlen können wird er es machen. Das Jugendamt wird dann mit ihm klären wie er den Kindesunterhaltsvorschuss zurück zahlt. Damit haben sie nichts zu tun. Sie sollten an ihr Kind denken. Sollte er ihnen plötzlich vorschlagen Summe X als Unterhalt zu zahlen sollten sie trotzdem auf due Berechnung beim Jugendamt bestehen. Wie haben sie den Umgang geregelt?
Sternenschnuppe
Nein, bekommt er keine Probleme. Aber warum schützt Du ihn so? Er verlässt den Kontinent, verringert sein Einkommen absichtlich und verweigert zudem aktiv am Leben seines Kindes teilzunehmen. Alles! bleibt an Dir hängen und Du machst Dir noch Sorgen über ihn? 800€ im Monat, selbstständig. Da wird er nie wieder nach Deutschland kommen können
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