Rene37
Hallo Frau Bader, ich ziehe zum 01.11. in die Schweiz. Meine Verlobte ist schwanger und wird 02.2014 in Deutschland unsere Tochter austragen. Danach kommen Sie zu mir in die Schweiz und sind über die Elternzeit v. 14 Monate über ihre deutsche Krankenversicherung (Grundversorgung) versichert. Nun meine Frage, wo wir bisher eigentlich immer andere Auskünfte erhalten haben: Hat meine Verlobte Anspruch auf Elterngeld in der Schweiz ? Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiert habe, hat sie wohl keinen Anspruch darauf. Auch laut einer versierten Beraterin von EURES hat sie keinen Anspruch darauf. Was uns jedoch irritiert ist die Tatsache, daß uns der zuständige Leistungsträger (Versorgungsamt) die es eigentlich wissen MÜSSEN mehrmalig bestätigt und am telefonisch auch bestätigt hat, daß sie wohl doch Anspruch darauf hat und wir es auf jeden Fall beantragen sollen. Da ich in meinem Leben mehrmals falsche Auskünfte von genervten behördlichen Sachbearbeitern bekommen habe, da diese wohl nur mit einem Ohr zugehört haben, erhoffe ich mir von Ihnen als Rechtsexpertin eine Auskunft die Hand und Fuß hat. Wir wissen ansonsten nicht mehr wo wir uns eine definitive Auskunft einholen können. Vielen Dank, Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende !
Hallo, Anspruch hat nur, wer in Deutschland lebt. Ausnahmen gelten, wenn man in einem anderen Land lebt, während man arbeitet oder wenn man in Deutschland Steuern bezahlt, obwohl man in einem anderen Land arbeitet. Ich denke, beides trifft auf sie nicht zu. Mehr Informationen bieten die Internetseiten „Ihr Europa“: http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm und die Broschüre der Europäischen Kommission „Die Bestimmungen über die soziale Sicherheit“, die Sie hier aufrufen können: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de& pubId=486&type=2&furtherPubs=no Liebe Grüße, NB
peekaboo
weiterhin in D. beschäftigt? Oder wäre sie "Arbeitslos". LG Peeka http://mein-elterngeld.de/anspruch_elterngeld/elterngeld_grenzgaenger_schweiz.htm
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