Rene37
Hallo Frau Bader, ich ziehe zum 01.11. in die Schweiz. Meine Verlobte ist schwanger und wird 02.2014 in Deutschland unsere Tochter austragen. Danach kommen Sie zu mir in die Schweiz und sind über die Elternzeit v. 14 Monate über ihre deutsche Krankenversicherung (Grundversorgung) versichert. Nun meine Frage, wo wir bisher eigentlich immer andere Auskünfte erhalten haben: Hat meine Verlobte Anspruch auf Elterngeld in der Schweiz ? Wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiert habe, hat sie wohl keinen Anspruch darauf. Auch laut einer versierten Beraterin von EURES hat sie keinen Anspruch darauf. Was uns jedoch irritiert ist die Tatsache, daß uns der zuständige Leistungsträger (Versorgungsamt) die es eigentlich wissen MÜSSEN mehrmalig bestätigt und am telefonisch auch bestätigt hat, daß sie wohl doch Anspruch darauf hat und wir es auf jeden Fall beantragen sollen. Da ich in meinem Leben mehrmals falsche Auskünfte von genervten behördlichen Sachbearbeitern bekommen habe, da diese wohl nur mit einem Ohr zugehört haben, erhoffe ich mir von Ihnen als Rechtsexpertin eine Auskunft die Hand und Fuß hat. Wir wissen ansonsten nicht mehr wo wir uns eine definitive Auskunft einholen können. Vielen Dank, Liebe Grüße und ein erholsames Wochenende !
Hallo, Anspruch hat nur, wer in Deutschland lebt. Ausnahmen gelten, wenn man in einem anderen Land lebt, während man arbeitet oder wenn man in Deutschland Steuern bezahlt, obwohl man in einem anderen Land arbeitet. Ich denke, beides trifft auf sie nicht zu. Mehr Informationen bieten die Internetseiten „Ihr Europa“: http://europa.eu/youreurope/citizens/index_de.htm und die Broschüre der Europäischen Kommission „Die Bestimmungen über die soziale Sicherheit“, die Sie hier aufrufen können: http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=738&langId=de& pubId=486&type=2&furtherPubs=no Liebe Grüße, NB
peekaboo
weiterhin in D. beschäftigt? Oder wäre sie "Arbeitslos". LG Peeka http://mein-elterngeld.de/anspruch_elterngeld/elterngeld_grenzgaenger_schweiz.htm
Ähnliche Fragen
Danke an Peekabo - aber bei dem Link den Du mir geschickt hattest ging es um Grenzgänger. Wir werden in der Schweiz leben. Entweder ist Frau Bader im Urlaub, oder ich hab meine Frage wohl falsch gestellt. Gäbe es unter Umständen doch jemanden, der mir auf meine Frage helfen kann ? Wäre wirklich wirklich sehr dankbar Gruß
Guten Tag Frau Bader, die letzten 13 Jahre habe ich in der Schweiz gelebt und lückenlos als Dentalhygienikerin gearbeitet. Auf den 31.05 habe ich mein Arbeitsverhätnis gekündigt um wieder nach Deutschland zurück zu kehren. Für die Übergangszeit Juni/Juli habe ich mich privat Krankenversichert bei einer gesetzlichen Krankenkasse, da eine 3 Wöchige ...
Liebe Frau Bader, ich werde nach 1,5 Jahren mit 50% wieder in meinen Hauptberuf einsteigen, nachdem ich 1 Jahr lang Elterngeld bezogen habe. Vor Beginn der Elternzeit arbeitete ich voll, sodass ich aktuell den Höchstbetrag an Elterngeld erhalte. Ich würde gerne in dem halben Jahr nach Beendigung des Elterngeldes und vor Beginn meiner eigent ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe im Dezember 2023 unseren Sohn bekommen. Das letzte Elterngeld wird mir im November ausbezahlt. Ich möchte mich mit einem Kleingewerbe selbständig machen. Wir möchten noch ein 2. Kind. Die Frage ist: Wann muss ich das Gewerbe anmelden, so dass es für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Geh ...
Sehr geehrte Frau Bader, welche Vorteile hat eine bestehende Anstellung/gültiger Arbeitsvertrag während des Elterngeldbezugs bzw. hat es Nachteile "nur" EG zu beziehen und in keinem Arbeitsverhältnis zu sein? Konkret überlege ich meinen Arbeitsvertrag während meiner Elternzeit mit bestehendem Elterngeld-Bezug zu kündigen, da ich ohnehin schon e ...
Sehr geehrte Frau Bader, wie verhält es sich, wenn man während eines individuellen Beschäftigungsverbotes in die Schweiz zieht für vorraussichtlich zwei Jahre. Endet das Beschäftigungsverbot dann automatisch und sogar auch das Arbeitsverhältnis bzw. muss das Arbeitsverhältnis gekündigt werden? Herzlichen Dank vorab!
Sehr geehrte Frau Bader, für meinen Mann haben wir vom 19.3.-18.4.24 Elterngeld beantragt. Er hat einen unbefristeten Arbeitsvertrag, möchte aber wegen Unstimmigkeiten im Kollegium so schnell wie möglich kündigen. (Zu Monatsmitte oder -ende, 1 Monat im Voraus) Könnte er zum 31.3. kündigen? Bliebe es dann bei 1 Monat Kündigungsfrist? Würde ...
Liebe Frau Bader, mein Mann (Deutsch) und ich (Spanisch) erwarten unser 2. Kind und möchten gerne nach Deutschland zurückziehen. Nun stellen sich uns folgende Fragen: 1. Wie lange nach der Geburt (in der Schweiz) haben wir Zeit nach DE zu ziehen und noch Elterngeld zu beanspruchen? Bekommt man das Elterngeld dann auch rückwirkend ab der G ...
Liebe Frau Bader, meine Tochter kam im Juni 2024 auf die Welt. Zu der Zeit war ich unbefristet angestellt und habe Elternzeit bis Oktober 2025 beantragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 31.03.2025 selbst gekündigt aber bekomme ich immer noch EG bis September 2025. Jetzt habe ich ein Schreiben von der Krankenkasse er ...
Hallo Frau Bader, mein Sohn wurde am 26.06.24 geboren. Am 9.6.26 erwarten wir unser zweites Kind. Elter Geld für das Erste habe ich bis Juli 2025 bekommen. Arbeiten bin ich seit 01.09.25 wieder in Teilzeit. Ich kann die ersten 14 Lebensmonate von meinem Sohn vom Bemessungszeitraum ausklammern, wenn ich Elterngeld bezo ...
Die letzten 10 Beiträge
- Bereitschaftspflege -pflegegrad
- Abmeldung Religionsunterricht
- Abmeldung Religionsunterricht
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)