Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld

Frage: Elterngeld

Acid83

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Hallo ich habe mal eine Frage. Am 07.05.2024 wurde mein jüngster Sohn geboren. Ich habe für ein Jahr Elternzeit genommen und dementsprechend Elterngeld beantragt. Ich bekomme ca. 1275€ Elterngeld. Am 15.06. bin ich mit der Mutter meines Sohnes zusammengezogen. Diese ist im Bezug von Bürgergeld. Das Jobcenter hat sich für den Monat Mai 975€ von dem Elterngeld geben lassen obwohl ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit meiner Lebensgefährtin zusammen lebte. Nun soll ich dies als Nachzahlung erhalten aber das Jobcenter rechnet nun diese 975€ für diesen Monat doppelt,so das meine Lebensgefährtin aus dem Leistungsbezug herausfällt. Sie bekommt für die ältesten Kinder kein Schulgeld und es wir keinerlei Krankenversicherung übernommen.   Meine Frage nun,ist es rechtens das das Jobcenter das Geld erst einbehalten tut und nun sagt das sie ja eine Nachzahlung bekommen,rechnen wir es gleich nochmal mit an...


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kann ich so nicht beantworten, da bräuchte ich mehr Infos. Liebe Grüße NB


3wildehühner

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Verständnisfrage: Hat das Baby ab Geburt bei dir gewohnt?


Acid83

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Nein ich bin erst anderthalb Monate später bei Mutter und Kind eingezogen.


3wildehühner

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In welchem Umfang hast du das Kind denn vor dem Umzug in deiner Wohnung betreut? Also wie viele Stunden täglich oder wöchentlich?


Acid83

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Vor dem Einzug war ich 3 Wochen am Stück beim Mutter und Kind.


3wildehühner

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Wie viel hast du das Kind aber in deiner Wohnung vor diesen drei Wochen vor dem offiziellen Einzug alleine betreut? Also die ersten 2 bis 3 Lebenswochen des Kindes?


Acid83

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Dort war es nicht da wir bis zum zusammenzug ca. 300 km auseinander gelebt haben, deswegen war ich in der Zeit bei ihr.


Sternenschnuppe

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In jedem Änderungsbescheid steht eine Begründung.  Was steht denn da genau? Es wird ja auch eine Bearbeitungszeit gegeben haben, also eine Nachzahlung in welcher Höhe?    


3wildehühner

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Dann hast du definitiv ein Problem! Du kannst nur Elterngeld erhalten, wenn du bei getrennten Wohnungen mindesten 30% der Zeit das Kind betreust oder du im gleichen Haushalt lebst. Du hast also im ersten Monat unberechtigterweise Elterngeld bezogen. Oder aber du hast die Vorraussetzungen erfüllt, in dem du bereits vor Ummeldung mit der Kindesmutter und dem Kind zusammengelebt hast. Dann ward ihr aber bereits ab dem Moment auch eine Bedarfsgemeinschaft. Da vor dem offiziellen Einzug bereits bei deiner Partnerin gelebt hast,  kann das Jobcenter das auch als Bedarfsgemeinschaft ansehen. Das hat nicht unbedingt etwas mit der offiziellen Anmeldung zu tun. Es kann ja nicht sein, dass Sozialleistungen von der Allgemeinheit getragen werden müssen, obwohl du zuständig bist. Du bist ja ab Geburt auch unterhaltspflichtig gewesen. Hast du Unterhalt gezahlt? Bei dieser prekären finanziellen Situation solltest du , da deine Partnerin ja scheinbar nicht erwerbstätig ist, unbedingt Teilzeit in Elternzeit arbeiten, um mehr Geld zu generieren.


Sternenschnuppe

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Bei den Zahlen fällt mir gerade auf, es bleiben von Deinem Elterngeld ja genau 300€ über. Das ist der Freibetrag wenn man vor dem Bürgegeld gearbeitet hat.  Dann wird es seine Richtigkeit haben, ihr finanziert Euch ja nun bewusst durch den Staat.  Ihr seid eine Bedarfsgemeinschaft.     Das mit der Krankenkasse müsste aber weiterlaufen.  Aber wie gesagt, es steht immer eine Begründung in den Bescheiden.  Ansonsten persönlich vorstellig werden und erklären lassen.    Warum gehst Du in Elternzeit wenn Du einen Job hast um die Familie zu unterhalten ?  


Acid83

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Also vom 07.05 bis zum Tag des Einzugs war ich bis auf vill 9 Tage nicht bei meiner Lebensgefährtin und dem Kind. Ergo habe ich mich mehr als 30% (mit) im das Kind gekümmert. Aber nun erst am 15.06 eingezogen da ich mich auch an Kündigungsfristen halten muss.   Ja ich habe Unterhalt gezahlt.   Laut Bescheid werde ich erst ab dem 15.06 in der BG berücksichtigt.


Acid83

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Ich habe die Elternzeit genommen,da meine Lebensgefährtin mich drum gebeten hat. Dies ist unser zweites gemeinsames Kind, allerdings hat sie noch zwei aus dem vorherigen Beziehung.  Und sie bat mich,da es mit 4 Kindern alleine zu viel für sie ist. Und nein,die Kinder sind nicht damit sie nicht arbeiten muss. Das letzte Kind ist zwar ungeplant aber dennoch haben wir es bekommen.


3wildehühner

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Was steht denn genau im Bescheid? Hast du mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter gesprochen?  


Acid83

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Ja mit dem haben wir gesprochen. Man hat es mit einem Schulterzucken angetan und sagte "Zuflussprinzip"


Sternenschnuppe

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Ja. Das mit dem Zufluss ist richtig.  Du solltest dennoch dringend zumindest Teilzeit in Elternzeit arbeiten.  Ihr könnt doch nicht beide Zuhause bleiben. 


3wildehühner

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Es gibt einen gesetzlichen Anspruch für eine Betreuung ab dem 1. Geburtstag. Habt ihr das nicht für die anderen Kinder in Anspruch genommen? Wenn deine Lebensgefährtin sich mit der Erziehung von vier Kindern überfordert sieht, kannst du doch die Erziehung komplett übernehmen und sie geht arbeiten. Oder du arbeitest Teilzeit in Elternzeit während die älteren Kinder außer Haus sind. Dem Staat selbst verschuldet auf der Tasche liegen, ist wohl die schlechteste Option. Ihr möchtet doch euren Kindern sicher nicht vorleben, dass das Geld vom Amt kommt!    


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