lila87
Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Elterngeld Plus und den Partnermonaten. Ich würde gerne die komplette Zeit das Elterngeld Plus beantragen, ich bin Selbstständig und dies dürfte so die bessere Regelung sein. Mein Mann möchte jedoch die ganz normalen 2 Partnermonate machen. Ist dies möglich? Oder muss er auch dann die Elterngeld-Plus Monate machen? Ich würde mcih sehr über eine Antwort freuen. VIele Grüße
Hallo, wir haben zusammen 14 Basismonate, bei jedem Monat können sie entscheiden, wer ihnen und ob er ihn voll oder geteilten nimmt. Volll heißt Eltern Geld Basis und geteilt hat Elterngeld plus. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Das kann jeder machen wie er möchte. Geht also.
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Hallo Frau Bader, ich gehe bald für 3 Jahre in Elternzeit. Dafür habe ich Anspruch auf 12 Monate Basis-Elterngeld. Mein Mann würde im ersten Lebensjahr gleichzeitig gerne mit mir auch ein paar Monate Elternzeit nehmen. Jetzt habe ich gelesen, dass ab 1.4. die Regelung gilt, dass man nicht mehr gleichzeitig das Basis-Elterngeld bezi ...
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Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
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Guten Abend, ich habe eine Frage bzgl. der beitragsfreien Kranken- und Pflegeversicherung im Elterngeldbezug. Ausgangssituation ist, dass Elternteil 1 normal 12 Monate Basis Elterngeld bezieht. Vor Mutterschutz und Entbindung war Elternteil 1 im ALG I Bezug also pflichtversichert in der GKV, hat nebenbei in der Nebentätigkeit im geringen Rah ...
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