Smedi
Hallo Frau Bader, um beim Elterngeld die zwei zusätzlichen Monate als Partnerschaftsbonus zu erhalten, muss ein Elternteil bedingt durch die Elternzeit Einbußen beim Einkommen haben. Meine Freundin erhielt ALG 1 und ich bin selbständig tätig. Durch die Elternzeit würde sich mein Einkommen natürlich verringern. Nun ist es jedoch so, dass in meinem Einkommenssteuerbescheid lediglich ein Gewinn von 150 EUR aufgeführt ist, da ich fast das ganze Jahr Arbeitsunfähig war und nahezu der gesamte Umsatz durch Abschreibungen und Fixkosten aufgefressen wurde. Kann der Anspruch auf die Partnerschaftsmonate daher verwehrt werden, weil behauptet würde ich würde ohnehin kein Gewinn erzielen und damit keine Einkommenseinbußen haben? (Ich bin seit 5 Monaten nicht mehr Arbeitsunfähig und habe natürlich Einnahmen - sprich auch Einkommenseinbußen durch die Elternzeit) Für Ihre investierte Zeit bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich. Viele Grüße Smedi
Hallo, nein. Es wird der Verdienst in den letzten 12 Mo vorher ermittelt - wenn es nur die 300 € sind, ändert sich auch nichts, wenn man bis zu 30 Std/ Wo arbeitet. Liebe Grüße NB
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