Sabine chaotisch
Ich bin mit dem 2.Kind schwanger. Ich habe bereits vor der Ss überlegt und mit meinem AG besprochen, dass ich ein Kleingewerbe eröffnen möchte. Es hat sich jetzt aber bisher hingezogen. Nun stellt sich mir die Frage wie lange ich selbständig sein muss um das volle Elterngeld vom 1.Kind zu erhalten. Also der Bemessungszeitraum für den 1.Elterngeldbezug zur Hand genommen wird. Kind 1 kam im Sep 17 zur Welt und ET fürs 2.Kind ist Oktober 19. Ich bin noch in Elternzeit und rutsche übergangslos in den Mutterschutz. Vielen Dank Sabine
Hallo, ich würde mir vom Ag schriftlich geben lassen, dass Sie sich schon länger die genehmigung eingeholt haben. Und dann haben Sie ja steuerliche Nachweise. Liebe Grüße NB
Dojii
Es gibt keine feste Zeit, du musst das Gewerbe einfach nur glaubhaft ausgeführt haben und eben nicht nur, damit du den Vorteil beim neuen Elterngeld hast. Das Gewerbe muss bei der Steuererklärung 2018 oder 2019 eine Rolle spielen, also auf dem Steuerbescheid mit Zahlen erscheinen. Da du auf dem Steuerbescheid für 2018 kein Gewerbe haben wirst (wenn du es erst jetzt beginnst) MUSS es also auf dem Steuerbescheid 2019 erscheinen. Die Elterngeldstelle wird daher rückwirkend den Steuerbescheid für 2019 anfordern um zu prüfen, ob darauf wirklich ein Gewerbe ausgewiesen wird, das (positive oder negative) Zahlen aufweist.
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