Mitglied inaktiv
hallo meine frage: Ich bin bis juli noch in elternzeit und bin danach erstmal arbeitslos . ich habe vor der geburt immer gearbeitet - der arbeitsvertrag lief jedoch mit beginn der elternzeit aus. wie wird das alg berechnet - auf welcher grundlage ? vom bezug des elterngeldes oder von der des beschäftigungsverhältnisses ? vielen dank für die antwort
Hallo, je nach Dauer der EZ weder noch. Dann wird ein fiktiver Betrag genommen Liebe Grüsse, NB
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