katrinxyz
Hallo, 30.7.2017 habe ich das 1. Kind zur Welt gebracht. Elterngeld und auch Elternzeit habe ich bis 29.3.2019 beantragt. Elterngeld erhalte ich aber nur bis 29.7.2018, weil Deutschland nach Anwendung der Verordnung (EG) Nr.883/2004 sowie 987/2009 (DVO) nachrangig zur Zahlung von Familienleistungen verpflichtet ist. (Mein Mann kommt aus Auslsnd und Teilweise lebe ich mit dem Kind auch im Ausland) Also für den beantragten Zeitraum vom 30.7.208 bis 29.3.2019 wird Elterngeld nich bewilligt. Jetzt bin ich wieder Schwanger. Das 2. Kind sollte im April 2019 zur Welt kommen. Wie ist es dann mit dem Elterngeld für das 2. Kind? Die Monate ohne Elterngeld (aber immer noch in der Elternzeit) werden mit 0 gerechnet? Ich arbeite gar nicht in Teilzeit. Besten Dank!
Hallo, wo leben Sie denn? Liebe Grüße NB
Dojii
Richtig, die Monate ohne Elterngeld werden mit 0 in die Berechnung eingehen. Nur die Monate, in denen du noch Elterngeld bekommen hast werden durch Monate ersetzt, die damals zur Berechnung des Elterngeldes deines ersten Kindes zugrunde gelegt wurden. Es wird also sehr viel weniger Elterngeld geben als für das erste Kind.
katrinxyz
In EU. Slowakei.
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