desireekk
Hallo Frau Bader, ich besitzre für meine Kinder einen Unterhaltstitel, den der Vater aber nur zu ca. 80% zahlt. Ich befinde mich mit den Kindern nicht in D. Wie kann ich nun die volle Zahlung durchsetzen? Muss ich mit dem Titel zum Anwalt oder kann ich mich direkt an einen Gerichtsvollzieher an seinem Wohnort wenden? Muss der KV ggf. meine Anwaltskosten mit übernehmen? Virele Grüße Desir ee
Hallo, er muss die Anwaltskosten mit übernehmen. Liebe Grüße nach USA, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Du einen Titel hast kannst Du Dich direkt an den zuständigen Gerichtsvollzieher wenden. Dem musst Du nachdem Du mit dem telefoniert hast, den Titel im Original schicken. Der sucht den Schuldner dann auf und versucht den Titel durchzusetzen, kommt eben darauf an ob der Schuldner solvent genug ist. Man bekommt vom GV dann eine Rechnung die man begleichen muss, welche aber letztlich auch der Schuldner zahlen muss - wird auf den Titel mit aufgeschlagen und ist entsprechend zu zahlen. Mir ist nicht bekannt dass man als Gläubiger dafür in Deutschland wohnhaft sein muss, lediglich die Kosten sind dann halt andere weil die Schreiben ja ins Ausland verschickt werden müssen etc. LG Sabine
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Hallo Frau Bader, kann tatsächlich verlangt werden, dass ein Unterhaltspflichtiger einer unbefristeten Unterhaltstitel unterschreibt statt eines befristeten, der mit dem 18. Geburtstag des Kindes endet?! Es soll angeblich bereits Urteile dazu geben. Ich hab allerdings keins gefunden. Grüße Nici
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