Lelo317
Guten Abend Frau Bader und alle anderen! Mein Ex-Mann ist selbstständig, Jugendamt hat den Unterhalt ausgerechnet, Beistandschaft ist beantragt, Ex-Mann zahlt, weigert sich aber, beim Jugendamt die Urkunde über die Anerkennung des Unterhalts zu unterschreiben. Heute kam heraus, dass er das nicht macht, weil er demnächst 2 Finanzierungen braucht und er die „mit Unterhaltstitel nicht bekäme“. Was er finanzieren will, weiß ich nicht. Ich nehme mal an, dass er die Finanzierungen betrieblich abschreibt, damit weniger Einkommen bleibt und ich damit weniger Unterhalt bekomme (2 Fliegen mit einer Klappe…) Das Jugendamt sagt, man kann ihn gerichtlich zur Unterschrift zwingen, sein Anwalt sagt, so lange er zahlt, kann man ihn nicht zwingen. Was stimmt davon? Vielen Dank!
Hallo, man kann ihn gerichtlich zwingen. Aber nicht zur Abgabe der Unterschrift beim JA, das Gericht macht einen eigenen Titel. Das Kind hat Anspruch darauf, weil es damit im Zweifel vollstrecken kann. Liebe Grüße NB
Kaiserschmarrn
Das Kind hat ein Recht auf den Titel. Nur so ist der Unterhalt ja auch der Dynamisierung der Düsseldorfer Tabelle unterworfen. Das mit der Finanzierung ist vorgeschoben. UH Titel stehen nicht in der Schufa oder sonst wo. Es geht über das Gericht i. d. R. problemlos.
desireekk
Das kind hat wi recht auf den Titel Du kannst im Namen des Kindes klagen Gruß D
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