Hallo Frau Bader!
Ich habe beim Jugendamt einen Unterhaltstitel beantragt. Der Ex-Mann befürchtet allerdings dadurch wirtschaftliche Probleme, da er selbstständig ist und in Kürze einen weiteren Laden erwerben will. Meint, dass ja dann die Kinder auch Gläubiger wären und die Bank nicht mitmacht.
Ich wäre bereit, ihm entgegen zu kommen. Allerdings bräuchte ich eine Alternative, um den Unterhalt wasserdicht einfordern zu können und mich nicht von seinen Launen abhängig zu machen (als Selbstständiger kann er ja sein eigenes Einkommen selber bestimmen und einiges absetzen).
Er schlägt einen zivilrechtlichen Vertrag vor.
Was muss ich beachten, um nicht übers Ohr gehauen zu werden?
Vielen Dank, dieses Forum ist meine Rettung!
von
Lelo317
am 17.05.2022, 20:38
Antwort auf:
Unterhaltstitel - Alternativen
Hallo,
den Anspruch haben die Kinder, egal ob Titel oder nicht. Die Bank wird also schlichtweg wissen wollen, wie viele Kinder er hat, nicht, ob es Titel gibt.
Im Notfall vollstreckbar ist nur ein Titel. Entweder vom JA oder vom Familiengericht.
Ein Privatvertrag bringt Ihnen für eine Zwangsvollstreckung nüschte.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2022
Antwort auf:
Unterhaltstitel - Alternativen
Er versucht dich jetzt schon übers Ohr zu hauen.
Die Kinder haben ein Recht auf den Titel, sieh zu dass er flexibel und vollstreckbar ist. Wenn der Ex regelmäßig zahlt, wird die Bank auch keine Probleme machen. Zudem zwingt ihn niemand dazu, einen weiteren Laden zu erwerben.
von
Pamo
am 18.05.2022, 05:31
Antwort auf:
Unterhaltstitel - Alternativen
auch ohne titel sind unterhaltsverpflichtungen immer vorrangig vor allen anderen schulden. er wird in jedem kreditvertrag gefragt ob er jemandem unterhaltspflichtig ist und das sollte er so oder so nicht verschweigen, das ist er seinen kindern nämlich auch ohne titel. er ist entweder ahnungslos oder gerissen.
von
WonderWoman
am 18.05.2022, 09:24