Sehr geehrte Frau Bader,
der Vater meines Kindes soll neue Unterhaltstitel für seine Kinder mit einer anderen Mutter beim Jugendamt unterschreiben.
Ende Mai/Anfang Juni wird unser Kind geboren.
Macht es Sinn, den Sachverhalt jetzt schon beim Jugendamt, das für die Titel der bereits geborenen Kinder zuständig ist, zu schildern?
Ist es richtig, dass ein unterschriebener Titel nur mit Unterschrift der Exfrau bzw. durch ein Familiengericht geändert werden kann?
Ab Ende Mai/Anfang Juni gibt es ja zwei weitere Unterhaltsbetechtigte.
Vielen Dank für Ihre Mühe und fachliche Einschätzung
von
kleinerelch
am 10.03.2020, 07:48
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Hallo,
wichtig ist ja, dass bei einem neuen Kind evtl. eine neue Berechnung vorgenommen werden muss. Deshalb würde ich es unbedingt mitteilen.
Und er muss aufpassen, was er unterschreibt. Die Änderung ist aufwändig.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.03.2020
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Schildern kannst du es. Ich würde aber meinen, dass in die Berechnung für die 4 anderen Kinder euer Kind erst mal nicht einfließen kann, da noch nicht geboren.
Und hab im Kopf: ob bei dann 5 Kindern für dich noch Betreuungsunterhalt übrig bleibt, muss auch erst berechnet werden. Vorrangig sind die Kinder.
von
cube
am 10.03.2020, 09:01
Antwort auf:
Unterhaltstitel
Er kann den Titel befristen.
Bis Ende Mai.
Ja, da kann er beim Jugendamt drauf bestehen. habe ich schon durchexerziert.
Dagegen kann die Exfrau als solches nichts machen, außer sie will halt stattdessen klagen.
Bis das durch ist, ist Juni und ihr könnt gleich "richtig" berechnen lassen.
VG
D
von
desireekk
am 10.03.2020, 16:51