Frage: Unterhaltstitel

Der Vater hatte vor ca. 3 Jahren einen Unterhaltstitel beim Jugendamt hinterlegt mit Bedingung, das dieser mit der Volljährigkeit endet. Dies war November 2019. Die Ex-Freundin hat leider jeglichen Kontakt bzw. Umgang unterbunden, hat einen Mann geheiratet und ist unbekannt verzogen. Nun hat der Vater die Tochter zufällig getroffen und diese erzählte das sie seit 1 1/2 Jahren in Ausbildung ist und vom Gehalt jetzt ihren Führerschein macht. Nun, keiner von beiden meldet sich zwecks Unterhalt. Angenommen der Vater hat die letzten Jahre zuviel gezahlt, obwohl die Tochter Geld verdient und die Mutter wusste es, was kann er unternehmen?

von kügelchen12 am 23.01.2020, 08:06



Antwort auf: Unterhaltstitel

Hallo, der BGH unterscheidet hier, worauf der Titel fusst. Vergleich -> vertragliche Treuepflicht -> Offenbarungspflicht Beschluss/ Urteil > keine Treuepflicht -> Grenzen höher Hier liegt eine freiwiligge Anerkennung vor. Es wäre also durch ein gericht zu entscheiden, ob es sinnvoll ist, Schadensersatzansprüche geltend zu machen oder ob der Vater sich schlichtweg eher hätte kümmern müssen. Das ist eine Ermessensfrage des Gerichtes. Wichtig ist, dass der Vater schnellstens den Titel ändern/ aufheben lässt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.01.2020



Antwort auf: Unterhaltstitel

Wo ist denn das Problem? Der Vater hat vielleicht gezahlt obwohl er nicht mehr in voller Höhe musste, aber die Mutter wird ja trotzdem von dem Geld noch der Tochter die Miete und die Lebensmittel bezahlt haben, und das finde ich auch völlig normal wenn jemand eine Ausbildung macht. Die Tochter macht von ihrer Ausbildungsvergütung nun den Führerschein. Das ist doch toll! Bist du vielleicht die Next die um das Geld neidig ist oder warum sollte der Vater irgendetwas unternehmen? So viel ich weiß kann man zuviel gezahlten Unterhalt eh nicht zurückfordern, fände ich in diesem Fall auch sehr schäbig es zu versuchen.

von lilly1211 am 23.01.2020, 09:18



Antwort auf: Unterhaltstitel

Du findest es also toll, das der Vater evtl. seit über 1 1/2 Jahren monatlich ca. 500 € bezahlt und die Familie bekommt das zusätzlich zum Ausbildungsgehalt? Klar, wenn du die Mutter wärst. Übrigens, wo fragte ich nach, ob er das Geld zurück verlangen kann?

von kügelchen12 am 23.01.2020, 10:27



Antwort auf: Unterhaltstitel

*Angenommen der Vater hat die letzten Jahre zuviel gezahlt, obwohl die Tochter Geld verdient und die Mutter wusste es, was kann er unternehmen?* was sonst ist hinter dieser frage zu vermuten?

Mitglied inaktiv - 23.01.2020, 14:47



Antwort auf: Unterhaltstitel

Dann führe ich meine Fragen genauer aus um Missverständnisse auszuräumen. Dann müsste der Unterhalt neu berechnet werden für die Zukunft, oder nicht? Beim Jugendamt? Beim Anwalt? Oder muss die Tochter jetzt auf uns zukommen?

von kügelchen12 am 23.01.2020, 15:39



Antwort auf: Unterhaltstitel

Natürlich finde ich es nicht nur toll sondern ganz normal dass man seiner Tochter in Ausbildung weiterhin Lebensmittel und Miete etc bezahlt. Wenn die Tochter bei euch wohnte müsste sie für diese Dinge sicherlich nicht plötzlich selbst aufkommen als Minderjährige Azubine oder?

von lilly1211 am 23.01.2020, 17:23



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