Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltstitel unterschreiben

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Unterhaltstitel unterschreiben

p...082016

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Sehr geehrte Frau Bader, ich zahle für meine Tochter (drei Monate alt) seit dem Tag Ihrer Geburt Unterhalt. Jetzt habe ich vom Rechtsanwalt meiner Expatnerin die Aufforderung erhalten einen dynamischen Unterhaltstitel zu unterschreiben. Den Unterhalt den ich meiner Tochter zahle ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle und meinem nicht bereinigtem Nettogehalt, der Anwalt wünscht dass ich den Titel in dieser Höhe unterschreibe, ich zahle zwar in dieser Höhe freiwillig möchte aber ungern durch einen Titel genötigt werden. Muss ich solch einen Titel unterschreiben obwohl die Mutter eine gemeinsame Sorgerechtsvereinbarung verweigert und auch eine gemeine Umgangsregelung ablehnt.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde das von einem Anwalt meines Vertrauens überprüfen lassen (zumal das Enkommen nicht bereinigt ist). Mit Sorgerecht (kann man einklagen) u Umgang (am besten über JA regeln) hat das nichts zu tun. Liebe Grüße NB


sterntaler82

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Kurz und knapp ja musst du.


Mitglied inaktiv

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Umgang kannst Du einklagen - und würde ich auch dringend machen. Wenn Du wartest wird dir das zu Lasten gelegt im schlechtesten Fall. Nur ein Gericht darf den Umgang verbieten, die Mutter sicherlich nicht.


desireekk

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Hallo Sterntaler, also: den Titel so wie er vom Anwalt kommt muss er sicher NICHT unterschreiben. Schon gar nicht, wenn das Netto-Gehalt NICHT bereinigt ist. Für den AP: Um einen Titel wirst Du nicht herumkommen. Wenn Du ihn nicht freiwillig unterschreibst, dann ist ein Richterspruch dem Titel gleichgestellt weil er fast immer auch direkt vollstreckbar ist. Ich würde aber erst Mal den Unterhalt genau berechnen lassen, eben selbst ein bereinigtes Nettoeinkommen berechnen und sehe, ob sich das mit dem des Anwaltes deckt. Oder ansonsten erst Mal in die Verhandlung mit dem Anwalt gehen und sehen, was man als Berechnungsgrundlage für den Unterhalt festlegen kann ohne dass gleich ein Gericht (mit zusätzlichen Losten) dazwischen geschaltet werden muss. Ich meine mich übrigens auch zu erinnern, dass ich Öfteren ,mal gelesen habe, dass die Väter von sich aus zum Notar sind und einen von ihnen ausgerechneten Unterhalt freiwillig titulieren ließen (ja, dynamisch und über das 18. LJ hinaus). Das reduziert im Nachgang den Streitwert wenn Du Mutter mit der Höhe des Titels nicht einverstanden ist. Zusätzlich würde ich mich an das Jugendamt wenden und um Vermittlung bitten in Bezug auf gemeinsame Elterliche Sorge und insbesondere in Hinsicht auf eine verbindliche Umgangsregelung. In einem gemeinsamen Gespräch beim Jugendamt kann die Mutter dann ja vortragen was so wirklich gegen eine gemeinsame elterliche Sorge steht und warum das dem Kindeswohl schaden sollte. Gruss D


sterntaler82

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Der typ hat ne Anwältin ich gehe mal von aus das er sie vorher draufschauen lässt ob das so richtig ist. Das sagt mir der klare Menschenverstand, wobei das was er unter seinen zwei nicks die lätzten vier Monate hier immer wieder geschrieben hat lässt mich doch etwas zweifeln.


p...082016

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Hallo Sterntaler..., ja du hast nicht unrecht, ich bin anwaltlich vertreten, allerdings in der Sorgerechtsangelegenheit und dann später im Umgangsverfahren. Jedes Verfahren ist für sich eigenständig und muss separat bezahlt werden. Da ich heute Morgen Post vom Anwalt meiner Ex im Briefkasten hatte und ich in Unterhaltsangelegenheiten nicht rechtlich vertreten bin, habe ich mir hier erlaubt diese Frage zu stellen, da im Internet viele Aussagen über einen Titel zu finden sind: von auf keinen Fall unterschreiben bis, man muss auf jeden Fall unterschreiben.


sterntaler82

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Einen Titel wirst du unterschreiben müssen, definitiv. Aber natürlich keinen der dich über den tisch zieht. Also prüfen lassen, ich bin davon ausgegangen das dir mittlerweile klar ist das deine ex dir die nächsten 18 jahre das leben schwer machen wird, also lass den wisch durch sehen. Und klage endlich deine Rechte ein, ich hoffe, sehr das du eine schön bissige Anwältin hast die auf so was spezialisiert ist


p...082016

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Antrag auf gemeinsames Sorgerecht ist bei Gericht schon gestellt. Wie bissig bzw fähig mein Rechtsbeistand ist, kann ich noch nicht einschätzen, da ich keinerlei Erfahrungswerte mit Juristen besitze. Wird sich dann im Verfahren zeigen. Beim Unterhaltstitel werde ich dann wohl in den sauren Apfel beißen und mir auch dabei den Rechtsbeistand leisten da das Jugendamt den Unterhaltsanspruch offensichtlich nur für den betreuenden Elternteil berechnet. Vielen Dank für eure Antworten.


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