Frage:
Neuen Vertrag unterschreiben
Frau Bader morgen fange ich mit meiner neuen Job an. Auch morgen unterschreibe ich meinen Vertrag. Wenn ich am Donnerstag zum Arzt gehe und bekomme einen Krankenschein ist im Ordnung? Mir geht es nicht so gut. Ich habe die ganze Tag Üblichkeiten. Danke schön für Ihre Antwort.
von
anytzuk
am 19.04.2022, 08:43
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Hallo,
krank ist krank. Da kann man ja nicht planen.
Aber Ihnen muss klar sein, dass Sie in den ersten 4 Wochen keinen Lohn bekommen, sondern nur Krankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.04.2022
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Du muss wissen dass du dann nicht bezahlt wirst, bestenfalls Krankengeld bekommst.
Was meinst du mit 'ok'? Freuen wird sich sicher niemand. Kann durchaus die Kündigung bedeuten.
von
lilly1211
am 19.04.2022, 09:02
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Wenn du den Vertrag erst unterschreibst, nachdem du bereits zur Arbeit angetreten bist, dann gilt die Probezeit bereits als bestanden.
Wenn du dich in der ersten Woche krankmeldest, dann macht das keinen guten Eindruck. Das würde ich mir für eine akute Erkrankung vorbehalten, die nicht 2-3 Tage vorher bereits erkennbar ist.
von
Pamo
am 19.04.2022, 09:08
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@lilly lies mal weiter unten. Die AP ist schwanger
Aber es stimmt, du musst dann Krankengeld von der KK beantragen. In den ersten vier Wochen braucht kein AG dann Lohnfortzahlung leisten
Mitglied inaktiv - 19.04.2022, 09:09
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Naja, was heißt OK? Entweder du bist Arbeitsunfähigkeit Krank oder nicht. Sich zu überlegen "ich bin denn in 2 oder 3 Tagen krank" ist schon komisch..... Davon abgesehen hast du in den ersten 4 Wochen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung, sondern musst bei deiner Krankenkasse Krankengeld beantragen.
von
KielSprotte
am 19.04.2022, 09:14
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Ok, dann scheint sie einfach massiv dumm zu sein wenn sie uns in der Frage die Esenz der Sache vorenthält.
Der AG tut mir leid! Totaler Griff ins Klo, wenn sie schon vorher überlegt ob sie taktisch klug Krankheit plant.
von
lilly1211
am 19.04.2022, 10:07
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Ich habe vergessen zu schreiben, dass ich schwanger bin.
von
anytzuk
am 19.04.2022, 10:34
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Gesetzlich ist das leider alles so in Ordnung.
Menschlich in meinen Augen das Letzte. Entweder geht es dir jetzt schon nicht gut und du bist nicht arbeitsfähig, dann gehst du auch nicht den Vertrag unterschreiben, um dich am nächsten Tag krank zu melden, oder du versuchst mit Hausmitteln und Medizin die Übelkeit in den Griff zu bekommen und gehst erst mal arbeiten.
von
Wurzelwurm
am 19.04.2022, 10:46
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Ich möchte arbeiten und bin ich abhängig von diesem Job. Nach 10 SW ungefähr geht mir wieder gut. Ich bin 4. Mal schwanger und ich weiß, dass mir später alles wieder gut werden.
von
anytzuk
am 19.04.2022, 11:07
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Jetzt hab ich unten nachgelesen, da tun sich ja Abgründe auf, unglaublich.
Also entweder bist du arbeitsfähig oder unfähig, überleg dir das bitte zuerst.
Aber das was du vorhast grenzt echt an Betrug: sich zu überlegen wann man taktisch klug krank wird und schon sicher zu sein ein individuelles BV vom Arzt einzureichen.
Gleich klinge ich wie mellomania, aber meines Wissens nach geht das sowieso nicht. Arbeitsunfähig und BV schließen sich aus.
Was willst du hier eigentlich hören 'ist es ok?'?
Da muss man schon ziemlich niedrige moralische Messlatten haben um das ok zu finden.
Alles Gute für deine Schwangerschaft!
von
lilly1211
am 19.04.2022, 11:10
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Vielen Dank liebe Frauen für eure Antworten. Ich habe mit meinem Mann gesprochen und werde ich den Job nicht mehr übernehmen . Ich habe Angst, dass mir nicht so gut geht und konnte ich nicht zur Arbeit gehen. Ich nehme Vomex Tabletten, aber trotzdem fühle ich mich nicht gut.
Danke auf allen für eure Aufmerksamkeit!
von
anytzuk
am 19.04.2022, 11:21
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Ich bin entmutigt und kann dass nicht weitermachen. Das Wichtigste ist, ein gesundes Baby zu bekommen.
von
anytzuk
am 19.04.2022, 11:26
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Und was ist jetzt erreicht? Jetzt wird sie Sozialleistungen beantragen, anstatt langfristig einen Job zu haben. Hm. Ob es das nun gebracht hat?
von
Terkey235
am 19.04.2022, 11:34
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Unabhängig vom rechtlichen: wenn man auf einen job angewiesen ist, warum wird man dann schwanger. Fällt mir hier immer wieder auf
Mitglied inaktiv - 19.04.2022, 12:00
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Trotz einer danach Pille bin ich schwanger geblieben. Letzte Samstag habe ich meine B2 Prüfung gegeben und mein Plan war ich eine Stelle zu finden.
Leider mein Plan war anderes. Aber egal. Ich habe niemanden um etwas gebeten, ich hatte bisher keine Sozialhilfe. Während des Kurs hatte ich einen Minijob. Jetzt habe ich gekündigt, weil ich Vollzeit arbeiten wollte.
Ich plane keine Krankheit. Ich fragte, ob es mir nicht gut gehen würde, ob ich nach ein, zwei Tagen zum Arzt gehen dürfe, um mich krankschreiben zu lassen.
Danke für eure Antworten
von
anytzuk
am 19.04.2022, 12:13
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Ich will auch niemanden täuschen. Ich werde versuchen, ohne Job auszukommen.
von
anytzuk
am 19.04.2022, 12:17
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Also man mag von dem Vorhaben der TE halten was man will, aber sie als "massiv dumm" zu bezeichnen, ist schon arg grenzüberschreitend! Wie kommst du dazu? Offenkundig ist die TE keine Muttersprachlerin und fragt mit "Ist es okay?" die rechtliche Seite ab.
@anytzuk: das ist nicht gut gelaufen, aber es ist auch niemandem geholfen, wenn du den Vertrag nicht unterschreibst. Geh morgen hin und unterschreibe. Entweder zeigst du deinem neuen AG nach Beendigung der AU, dass du willens und fähig bist zu arbeiten und es nur ein blöder Start war oder aber ihr geht nunmal letztlich nicht im Guten auseinander, . So ist das halt manchmal im Leben! Aber immerhin sind du und dein Kind dann wenigstens abgesichert...
von
Frau_H.
am 19.04.2022, 19:59
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Und der AG stellt in Zukunft vielleicht nur noch Männer oder Frauen ab 45 ein, damit er so etwas nicht noch mal erlebt.
Aber ja, rechtlich ist es erlaubt und für die TE selber wäre es natürlich schlau zu unterschreiben und erst dann "die Bombe" platzen zu lassen. Mit Pech steht halt im Vertrag drinnen, dass im Rahmen der Probezeit der Vertrag auslaufen darf und erst nach erfolgreichem Bestehen eine Verlängerung oder Entfristung erfolgt. Dann wäre aber die TE finanziell zumindest 6 Monate abgesichert.
von
Wurzelwurm
am 19.04.2022, 20:13
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Das klingt egoistisch, aber denken Sie an sich und ihre Zukunft. Mit Arbeitsplatz bekommen sie mehr EG. Monate ohne Arbeit (und dazu zählen auch KG und Arbeitslosengeld) zählen als 0€-Runde rein. Ausgenommen beim KG ist wenn es schwangerschaftsbedingt ist. Dann kann es beim EG ausgeklammert werden. So wie sie schreiben ist das bei ihnen der Fall.
Auch wenn sie erst 4 Wochen KG beziehen, danach gibt es Gehalt. Zudem können sie wegen der Schwangerschaft nicht gekündigt werden.
Ist ihr Arbeitsvertrag befristet? Wenn ja kann er auslaufen. Das wird vermutlich während der EZ sein, außer sie planen nach dem Mutterschutz wieder zu arbeiten.
Wenn Sie den Vertrag nicht unterschreiben kann es sein, dass sie für 3 Monate bei der Agentur für Arbeit gesperrt sind. Sicher bin ich mir da nicht, erfragen können sie es nicht mehr, zumal ihnen dort vermutlich auch empfohlen wird die Arbeit anzunehmen.
Denn wenn ich es richtig lese möchten sie arbeiten. Und warum sollte das nicht auch schwanger möglich sein?
Sie schreiben selbst, dass es die 4. Schwangerschaft ist und es ihnen in den vorherigen Schwangerschaften um die 10. Woche besser ging. Dann bleiben noch 24 Wochen bis zum Mutterschutz.
In welcher Woche sind Sie zurzeit?
Unterschreiben Sie den Vertrag und teilen dann ihrem AG mit, dass sie schwanger sind. Sie können es auch Tage/Wochen später mitteilen und selbst nach einer Kündigung wäre es innerhalb einer Frist möglich und sie dürften weiter arbeiten.
Wichtig ist, erst unterschreiben, damit sie alles sicher haben. Wenn sie es ihrem AG vorher mitteilen kann er die Einstellung aufgrund dessen ablehnen.
Ich habe gelesen, dass mehrere geschrieben haben, dass es für den AG negativ ist, weil ihm bald wieder eine Arbeitskraft fehlt und er anders geplant hat. Das Risiko hat der AG immer. Daher sollten sie da nur an sich denken.
von
Ani123
am 20.04.2022, 01:00
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Ani123; ließ mal weiter unten - sie hat nicht vor zu arbeiten, sondern will nach Unterschrift ein BV einreichen......
von
KielSprotte
am 20.04.2022, 02:35
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Ich bin in 6SW. Ich möchte nicht unbedingt eine BV bekommen. Ich denke, dass ich bekommen werde, weil letzte Schwangerschaft habe ich in 31 SW verloren. Ich brauche nicht unbedingt ein BV, aber eine AU brauche ich. Mir geht es so schlecht und ich weiß, dass mit 10 Woche besser wird.
PS
Ich habe noch nicht den Vertrag unterschrieben !
von
anytzuk
am 20.04.2022, 07:29
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Dann lasse es auch! Frauen wie du sind der Grund dafür, dass viele AG keine jungen Frauen einstellen.
von
KielSprotte
am 20.04.2022, 07:53
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Ehrlich gesagt verwundert mich auch Frau Baders Antwort.
Krankheit geht ja sowieso jedem BV vor.
Mitglied inaktiv - 20.04.2022, 09:46
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Frau Bader wird auch den Zusammenhang zum anderen Thread nicht mitbekommen haben. Und immer diese merkwürdigen Zufälle: ungeplant schwanger, Pille danach funkioniert nicht - sollte man nach mehreren Kindern nicht eigentlich wissen wie man verhütet....? Und dann natürlich neue Arbeitsstelle und BV schon geplant.
von
KielSprotte
am 20.04.2022, 10:06
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Es tut mir leid, ich habe niemandem etwas gestohlen und ich habe niemanden betrogen. Ich bin eine Frau, die mit oder ohne dieses Einkommen Kinder großziehen kann. Du kann nicht ein Kind planen ,wie du möchtest. Ich möchte nicht, dass jemand mit 31 Wochen ein Baby verlieren. Deshalb dachte ich, ich könnte ein bv bekommen und fragte, ob es ein Problem sei. Ich möchte niemanden täuschen oder mich selbst verletzen. ein guter Tag
von
anytzuk
am 20.04.2022, 10:32
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Ich habe nur eine Frage gestellt. Sie müssen mich nicht verurteilen, wenn ich Kinder haben muss
von
anytzuk
am 20.04.2022, 10:47
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Mit einem bv sitzt man mit Geldern der Allgemeinheit bezahlt zuhause! Das muss zu recht geprüft werden. Das ist kein Wunschkonzert. Und wenn es zu Unrecht ausgestellt wurde, ist es nunmal sozialbetrug
von
mellomania
am 20.04.2022, 17:42
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Meine Güte, wieso wird denn jetzt schon wieder die Sozialbetrugskarte gezogen?! Sie hat doch noch gar kein BV!
Im Übrigen kann ein individuelles BV bei einer vorangegangenen Totgeburt sehr wohl unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein (so zumindest im Nachbarforum bei Dr. Karle aktuell zu lesen).
von
Frau_H.
am 20.04.2022, 20:01
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Jedenfalls habe ichden Vertrag nicht mehr unterschrieben. Danke für die Tipps und auch für die Bewertungen.
von
anytzuk
am 21.04.2022, 08:05