Mein Mann zahlt das gesetzliche Minimum an Unterhalt, weil er nicht arbeitet, und auch kein ArbeitslosenGeld, oder sonstige soziale Leistungen bekommt. Er ist aber Vermögend, hat ganz viel Erspartes auf sein Auslandskonto. Das gesetzliche Minimum wurde von der Vorschusskasse ermittelt, dort hat er wahrscheinlich sein Auslandskonto verheimlicht. Wie kann ich erreichen, dass sein Vermögen für die Unterhaltsberechnung auch mitbetrachtet wird. Wie kann ich ein Unterhaltstitel bekommen? Der Jugendamt hat gemeint, die sind nicht zuständig. Der Amt für Jugend und Familie konnte auch nicht weiterhelfen. Kann man irgendwo den Unterhaltstitel kostenlos einfordern, ohne einen Notar oder Anwalt zahlen zu müssen?
von susittt am 20.12.2022, 12:49