Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltstitel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltstitel

sabse1904

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Guten Tag Frau Bader Folgende Situation: Beistandschaft hat gerichtlich gegen den kindsvater einen 100% unterhaltstitel erwirkt Kv war während des Gerichtsverfahren im alg2 Bezug. Der Anwalt vom kV ist in Berufung gegangen weil dieser der Meinung ist das kV den Betrag auf keinen Fall bezahlen kann. Die beistandschaft ist der Auffassung das der unterhaltstitel rechtskräftig ist und in der Sache nicht mehr viel passiert. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das kV mit der Berufung erfolg hat sind es nicht eher hohe Gerichts Kosten die auf ihn zu kommt?? Bzw falls kV mit der Berufung erfolg hat bleiben die Kosten an mir als Sorge berechtigte hängen oder wie sieht das aus?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ob das Rechtsmittel erfolg hat, kann ich auf die Ferne nicht sagen. Aber ob es rechtskräftig ist oder nicht, kann man ja eindeutig sehen. Grds muss der Mindestunterhalt geleistet werden, der KV muss nachweisen, warum er das nicht kann. Liebe Grüße NB


Berlin!

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Ob die Berufung Erfolg haben wird, kann mana us der Ferne nicht sagen. Die Berufung muss innerhalb der Frist eingelegt werden. Ist ein Titel rechtskräftig, ist keine Berufung mehr möglich. Ob das hier der Fall ist, kann man ebenfalls nicht aus der Ferne sagen. Ich gehe allerdings davon aus, das ein Anwalt die Berufungsfristen wahrt. Wer den Rechtsstreit verliert, zahlt auch grundsätzlich die Kosten der obsiegenden Parteien. Dazu gehören Gerichts- und Anwaltskosten. Bei teilweisem Obsiegen/Verlieren zahlt man im Verhältnis zum Obsiegen/Verlieren. Wie viel zu zahlen ist, hängt vom Streitwert ab, den das Gericht festsetzt.


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