Mejra
Hallo, ich bin etwas durcheinander ich habe im April meiner Chefin bescheidgegeben das ich erneut schwanger bin, bin aber derzeit noch in EZ bis zum 31.5. Mein FA hat mir ein BV gegeben auf bitte von meiner Chefin ab dem 07.03 also dem tag an dem wir das erste mal bei der FA waren und die Ss bestätigt bekommen haben. Wie ist das jetzt sollte ich dann nicht direkt auch wieder Lohn bekommen weil ich bis jetzt nichts mehr von denen gehört habe. Werde ich dan am 01.06. Wieder meinen Lohn bekommen oder doch erst am 01.07. Ich bin etwas verwirrt. Bitte helfen Sie mir etwas klarheit im Kopf zu bekommen. Ich danke ihnen im voraus. Lieben Gruß
Hallo, 1. BVs, die auf Wunsch des AG vom Frauenarzt erstellt werden, sind von der Krankenversicheurng angreifbar. 2. Das BV greift ab dem ersten Tag nach der EZ. Liebe Grüße NB
Dojii
Der Anspruch auf Lohnfortzahlung beginnt mit dem Ende der Elternzeit, du bekommst also für den Mai noch kein Gehalt sondern erst für den Juni, da deine Elternzeit offiziell am 31.05. endet. Dass dein BV früher ausgestellt wurde, spielt keine Rolle.
Ani123
Wusste ihr Gynäkologe, dass sie noch in EZ sind? Wenn ja warum hat er das BV ab sofort ausgestellt und nicht ab dem 1. Arbeitstag? Vermutlich wusste er nicht, dass das BV zurzeit keine Gültigkeit hat. Das BV hat erst an ihrem 1. Arbeitstag Gültigkeit. Gehalt erhalten sie vermutlich erst Ende Juni (außer ihr Arbeitgeber zahlt im voraus das Gehalt). Warum möchte ihr Arbeitgeber, dass ihr Gynäkologe ein BV ausspricht? Normalerweise hätte ihr Arbeitgeber am 1. Arbeitstag eine Gefährungsbeurteilung gemacht. Hätte er einen mutterschutzkomforme Tätigkeit üben sie die aus. Wenn nicht spricht er das BV aus. Da hat sich jemand die Arbeit abnehmen lassen. Vielleicht mit dem Wissen, dass er kein BV aussprechen kann. Es wirkt so, als möchte er umgehen, dass sie für kurze Zeit zurückkehren und eingearbeitet werden und wieder gehen. Er möchte keine doppelte Zahlung (für sie und ihre Vertretung), er möchte keine neue Vetretung suchen und einarbeiten, sondern die jetzige behalten. Dafür ist ein BV vom Gynäkologen für Uhren Arbeitgeber vorteilhaft. Wie wurde das BV begründet? Es kann sein, dass die Krankenkasse das BV prüfen wird. 1) weil es in der EZ ausgestellt wurde, 2) ob die Begründung dafür spricht, 3) ob ihr 1. Kind entsprechend betreut ist, 4) ob es ein BV ist oder eher AU, uvm. Wenn keine Zweifel aufkommen hat es Beständigkeit. Bedenken sie, dass ihr 1. Kind entsprechend betreut sein muss. Mit Aufhebung eines BV, was zu jederzeit möglich ist, müssten sie sofort arbeitsfähig sein. Plötzlich AU kann zur Prüfung führen, ob sie jemals arbeitsfähig waren. Plötzlich keine Kinderbetreuung kann zur Prüfung führen, ob die jemals bestand. Ihr Arbeitgeber kann im übrigen auch zu jederzeit der Krankenkasse mitteilen, wenn etwas nicht besteht und um Prüfung bitten. Sollte die Krankenkasse nachweisen, dass das BV nicht richtig war, kann das Konsequenzen für sie haben. Z. B. Rückzahlung des Geldes, Anzeige wegen Betrug, fristlose Kündigung vom Arbeitgeber und negative Auswirkungen auf das neue EG.
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