Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Unterhaltstitel

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Unterhaltstitel

Lelo317

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Eine Bekannte hat 2014 einen gerichtlichen Unterhaltstitel erwirkt. Jetzt würde sie gerne nachberechnen lassen, da sich die Einnahmen des Ex-Mannes verändern. Muss das über das Gericht laufen oder kann sie das auch übers Jugendamt machen? Sie hätte keinen Anspruch auf Prozesskostenbeihilfe, könnte aber auch die 2000 € für die Kosten nicht einfach entbehren.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es gibt einen Titel. Wenn die Umstände sich geändert haben, muss dieser geändert werden. Na klar kann ein Anwalt oder das Jugendamt neu berechnen. Verbindlich ist das für den KV aber nicht. Liebe Grüße NB


Kaiserschmarrn

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Das muss nicht zwingend über das Gericht laufen, der erste Weg ist immer außergerichtlich. In dem Fall entweder über RA oder Jugendamt in Form einer Beratung nach Paragraph 18 SGB VIII oder einer Beistandschaft.


desireekk

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Sie kann zum Jugendamt gehen und um Neuberechnung und Titulierung des Unterhalts bitten. Dazu braucht es keine Beistandschaft! Ich kann jedoch nur dringend raten, das Jugendamt eng in diese Geschichte zu begleiten: nachzufragen welche Fristen gesetzt wurden, nach Ende der Fristsetzung sofort nachfragen ob der Kindesvater reagiert hat, um Einsicht in die Unterlagen bitten ob wirklich alle Einkommen angegeben wurden (manchmal werden neben Einkünfte gerne unter den Tisch fallen gelassen), etc. Ich hatte ein wirklich gutes Jugendamt, aber trotzdem musste ich da ein bisschen coachen. Auch meine Freundin hat ähnliche Erfahrungen gemacht. Viele Grüße D


Kaiserschmarrn

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Deswegen schrieb ich ja "Beratung nach Paragraph 18 SGB VIII oder..." Bei der Beratung kann auch eine Berechnung durchgeführt werden. Sollte der Unterhaltspflichtige dann aber den neu errechneten UH nicht im Rahmen einer Urkunde titulieren, geht der dann notwendige gerichtliche Weg nur mit Beistandschaft. Da es bisher auch einen gerichtlichen Titel gibt und keine freiw. Urkunde, kann eine erneute Anrufung des Gerichts ja durchaus im Bereich des Möglichen sein.


desireekk

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Man kann für den gerichtlichen Weg doch auch einen Anwalt nehmen und sich nicht auf das Jugendamt verlassen? VG D


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