Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot

Frage: Dienstwagen während ind. Beschäftigungsverbot

Schmetterling17

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Sehr geehrte Frau Bäder, laut Dienstwagenrichtlinie, die eine private Nutzung uneingeschränkt zulässt, besteht auch während des Mutterschutzes Anspruch auf die private Nutzung. Nun frage ich mich, wie es für denSonderfall eines individuellen Beschäftigungsverbotes rechtlich aussieht. Hier ist nichts explizit geregelt, ist davon auszugehen, dass genau wie im Mutterschutz Anspruch besteht?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, im Normalfall ist auch bei einem BV der Wagen bei der AN zu belassen - es sei denn, es ist anders im Vertrag etc geregelt Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Was ist in der Betriebsvereinbarung geregelt für Zeiten, in denen die Beschäftigte krankheitsbedingt ausfällt bzw. von der Dienstreisetätigkeit freigestellt ist? Dasselbe wird für das ind. BV gelten.


Schmetterling17

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Mutterschutz und Krankheitsfall mit Lihnfortzahlung sind explizit aufgenommen und gewähren nach Dienstwagenrichtlinie die weitere vollständige private Nutzung. Die Frage ist, ist das ind.BV dem BV während der MuSchu-Frustrn in diesem Fall gleichzustellen.


Mitglied inaktiv

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Ohne den genauen Wortlaut der Betriebsvereinbarung zu kennen, finde ich es schwierig da was zu sagen. Ja, individuelles BV würde ich mit Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vergleichbar sehen.


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