Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bin in der 8 SSW und arbeitssuchend. Kann ich Beschäftigungsverbot bekommen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Bin in der 8 SSW und arbeitssuchend. Kann ich Beschäftigungsverbot bekommen?

Ivonne Göttlicher

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Da ich ein Jobangebot in der Pflege bekommen habe, aber meine Schwangerschaft nicht gefährden möchte, habe ich Anspruch auf Beschäftigungsverbot? Davon abgesehen, dass das Jobangebot unter meiner Qualifikation liegt, da ich studiert habe. Kann ich das Jobangebot auch ablehnen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Der Jobcenter muss Angebote gemäß Ihrer Ausbildung machen 2. Den Job ablehnen nein (Sonst Sperre bzw man steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung) - aber im Job dann evtl. BV Liebe Grüße NB


Colien07022004

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Ein Anspruch hast du nicht, der AG kann dich auf eine ungefährlichere Stelle versetzen. Lehnst du ab, bekommst du eine Sperre! Warum hast du dich überhaupt beworben und hast dich beim Bewerbungsgespräch so gegeben, dass du die Stelle erhälst, wenn sie doch unter deiner Qualifikation liegt? Lg


Mitglied inaktiv

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Nach dem Mutterschutzrecht hast du als Schwangere, wenn du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitgeteilt hast, Anspruch auf mutterschutzgerechte Arbeitsbedingungen, nicht jedoch auf ein Beschäftigungsverbot. Auch in der Pflege arbeiten viele Schwangeren, nachdem der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung durchgeführt, und die Arbeitsbedingungen entsprechend angepaßt hat. Ob der Job unter der Qualifikation liegen darf, ist eine andere Frage.


Mitglied inaktiv

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Gegenfrage, willst Du ein Elterngeld was höher ist wie der Mindestsatz von 300 €? Falls ja, dann würde ich mich auch auf Jobs verbindlich bewerben die unter meiner Qualifikation liegen, Hauptsache man hat ÜBERHAUPT Arbeit. Weil, jeden Monat den Du jetzt ALG1 bekommst oder kein Einkommen hast, wird mit 0 € in die Berechnung für das Elterngeld laufen. Und wenn Du jetzt in der 8ten SSW bist, dann hast Du kaum noch beliebig viel Zeit überhaupt eine Arbeit zu bekommen. Ein BV würde zudem auch erst dann greifen wenn Du überhaupt erst einen Job hast. Und auch dann nur, wenn der AG Dir keinen Job anbieten kann der mit dem Mutterschutz passt. Theoretisch kann er nämlich auch hingehen und sagen, dann besuchst Du die nächsten Monate die pflegebedürftigen und leistest denen Gesellschaft, list denen vor, kochst Kaffee, sitzt im Büro am Telefon usw. Fraglich ist, ob Du einen Arbeitsvertrag abschließen kannst im 100% Wissen das Du dort sofort ein BV bekommst und dann eh nicht einen Tag arbeiten wirst. Ob es eine Sperre gibt beim Arbeitsamt würde ich dort anfragen, ich würde fast sagen, nein. Ansonsten langt es wohl wenn du dem AG mitteilst das Du schwanger bist, dann wird er das Stellenangebot sicherlich zurückziehen. Nur, wie gesagt, Dein Elterngeld wird dann wohl in Richtung Mindestsatz laufen. Und spätestens wenn das Elterngeld durch ist nach dürften da weitere Probleme auf Dich zukommen. ich persönlich würde also schauen etwas zu finden was ich bis zum Mutterschutz machen kann - unabhängig von der Qualifikation. Hauptsache überhaupt etwas.


Mitglied inaktiv

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Es ist immer schlecht wenn man zwar das volle Gehalt haben, aber keine Arbeitsleistung erbringen will. Ein Arbeitsvertrag ist prinzpiell Geld für Arbeit, und eben nicht Geld für Beschäftigungsverbot. Und das gilt für beide Seiten, sowohl für den AG, der ein Interesse an der Arbeitsleistung hat, wie auch für den Arbeitnehmer. Wenn man das nicht akezptieren möchte, sollte man den Vertrag auch nicht unterschreiben.


Sternenschnuppe

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Du schreibst nur arbeitssuchend. Das bedeutet ja noch nicht, dass Du auch ALG1 bekommst. Bekommst Du ALG1? Wie lange noch ? Da wartet sonst das nächste Problem. Wenn ja, dann setze Dich mit dem Sachbearbeiter in Verbindung und frage genau das. Er wird entscheiden ob Sperre oder nicht. Qualifikation ist toll. Fakt ist aber dass Du keine Arbeit hast und alles machen musst um dies zu beenden. Ich habe früher hochstudierten Menschen eingearbeitet, in der Hotline eines Callcenters , und die Formulare fürs Arbeitsamt ausfüllen müssen. Da gab es dann Sperren für die, die nicht wollten, weil sie "niedere Arbeit" nicht machen wollten. Für das Elterngeld wäre es wie Dany sagt wichtig , jeder Euro Einkommen zählt.


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