Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Betriebsbedingte Kündigung in Elternzeit

Frage: Betriebsbedingte Kündigung in Elternzeit

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Hallo Frau Bader, mein Mann nimmt im Anschluss an die Geburt im Mai EZ (3 Jahre mit Teilzeittätigkeit). Diese wurde fristgerecht mitgeteilt aber noch nicht schriftlich bestätigt. Der AG war sehr ungehalten über die EZ meines Mannes. Nun muss der AG doch betriebsbedingt Leute entlassen, ca. 10% der Belegschaft. Kann meinem Mann in dieser Situation gekündigt werden, indem der AG gerade ihn betriebsbedingt entlässt (eine Begründung lässt sich ja immer zurechtbiegen) oder muss er sich jemand anderen "aussuchen"? Vielen Dank für Ihre Antwort! LG Jana


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, der besondere Kündigungsschutz des BEEG besteht mit Anmeldung der Elternzeit, frühestens jedoch acht Wochen vor deren Beginn. Liebe Grüsse, NB


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