Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

betriebliches Beschäftigungsverbot

Frage: betriebliches Beschäftigungsverbot

Regenbogenmutti

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Stimmt es, dass der Arbeitgeber bei betrieblichen Beschäftigungsverbot keine Umlage meines Ausfalls von der Krankenkasse erhält, so wie es bei dem medizinischen Beschäftigungsverbot der Fall wäre? Mit freundlichen Grüßen!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nein, das ist quatsch. Die Umlage U2 bekommt er auf jeden Fall. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wer erzählt denn sowas? Er bekommt wie auch beim individuellen BV den gezahlten Lohn für Urlaub nicht erstattet.


Mitglied inaktiv

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Da gibt es keinen Unterschied zwischen ärztlichem und betrieblichem Beschäftigungsverbot, sofern die Erstattungsbedingungen erfüllt sind - darauf kommt es nämlich an.


Regenbogenmutti

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Danke für Deine Antwort uriah! Kannst Du mir sagen was das für Voraussetzungen sind? Kann man die irgendwo nachlesen?


Mitglied inaktiv

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§ 16 MuSchG: Der AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, und Schutzmaßnahmen festlegen. Wenn das nicht möglich ist, muss er prüfen, ob er an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen kann. Auch eine Teilweiterbeschäftigung kommt vor einem BV. Nur als letzte Möglichkeit darf ein BV ausgesprochen werden, wenn alles andere ausscheidet. Das muss dokumentiert werden und kommt normalerweise mit in die Schwangerschaftsbenachrichtigung an die Behörde. Der Arbeitgeber stellt nicht aus medizinischen Gründen frei, das ist gar nicht seine Angelegenheit. Das Gesetz über die Erstattung heißt Aufwendungsausgleichsgesetz (AAG).


Regenbogenmutti

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Vielen Dank!


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