Jules520
Hallo Frau Bader, Ich befinde mich derzeit in Elternzeit und beziehe noch bis Mitte März Elterngeld. Dann sind die 14 Monate Elterngeldbezug ausgeschöpft. Ich werde dann, um meine Kosten decken zu können, wieder auf 25 Wochenstunden arbeiten. Errechnet sich der Betreuungsunterhalt ab der Erwerbstätigkeit anders aus? Bzw Inwieweit wird das Einkommen angerechnet, da ich ja gemäß BGB die ersten drei Jahre für die Betreuung des Kindes zuhause bleiben darf/könnte, und ich nur arbeiten gehe, da ich andernfalls kein Einkommen habe oder von Hartz4 leben müsste. (Was ich jedoch keinesfalls will) Liebe Grüße
Hallo, ja, das Einkommen wird angerechnet. Liebe Grüße NB
mellomania
lebst du getrennt?
Jules520
Ja...seit geburt sind wir alleine. Ich befinde ich mich bis zum 3. Lebensjahr in Elternzeit, arbeite aber ab dem 15. Monat auf 25 Stunden.
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Sehr geehrte Frau Bader, bis zur Geburt arbeite ich vertragsgemäß 40h/Woche. Ich werde sowohl 1 Jahr Elternzeit als auch Elterngeld beantragen. Ist es möglich, dem Antrag direkt zuzufügen, dass ich nach meiner Rückkehr erstmal nur 35h/Woche arbeiten möchte (für ca. 1 Jahr) ohne meinen Anspruch auf den ursprünglichen 40h Vertrag zu verlieren? ...
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Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche den Verlauf nachvollziehbarer darzustellen, wie Sie in meiner Ausgangsfrage baten (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaubsentgelt-nach-Wechsel-zu-Teilzeitbeschaeftigung-und-Gehaltserhoehung_226126.htm) Phase 1 | Vollzeitbeschäftigung Phase 2 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 Beschäftigungsverbot Phase 3 | ...
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Hallo Frau Bader, ich bin im Beamtenverhältnis. Ich habe zwei Kinder und befinde mich aktuell noch in Elternzeit. Ich arbeite während der Elternzeit Teilzeit bei meinem Arbeitgeber, auf 20%. Mir stellt sich die Frage wie viel Mutterschutzgeld ich bekomme, wenn ich während der noch laufenden Elternzeit schwanger werden würde und entbinde. Be ...
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