Frage: Teilzeitbeschäftigung

Sehr geehrte Frau RA Bader, Ich bin jetzt nach dem Ende meiner Elternzeit (Mai 2022) als Gesundheits- und Krankenpflegerin in einer Klinik mit einer 60 % Stelle angestellt. Die Arbeit ist im Schichtsystem mit Wochenenden und Feiertagen. Mit den Prozenten musste ich runter, da wir sonst nicht die Betreuung unserer Kinder ( 12,8, und 2 Jahre) sicher stellen konnten, da mein Mann ebenfalls im 3 Schichtsystem mit Wochenenden und Feiertagen tätig ist. Nun zu meiner Frage. Ich werde in allen Schichten und Wochenenden genauso eingeteilt wie eine 100 % Kraft. Teilweise sogar mehr Wochenenden. Nun habe ich im Internet gelesen, das dies eine Banachteiligung ist, welche nach Teilzeit und Beffistungsgesetzt paragraph 4 ja nicht erlaubt ist. Demnach müsste ich nur 60% der Nächte und Wochenenden etc. leisten, die eine Vollzeitkraft leistet. Wie sehen sie das als RA ? Liebe Grüße und bleiben Sie Gesund!

von unser-baby2012 am 29.06.2021, 06:44



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

Hallo, Verstehe ich nicht. Genauso viele Stunden? Genau so viele Schichten? Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.06.2021



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

ist deine komplette elterzeit rum? arbeitest du außerhalb der elternzeit eine reguläre teilzeit?

von mellomania am 29.06.2021, 07:50



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

Ja ich hatte nur 2 Jahre elternzeit nehmen können. Vor der Elternzeit war ich Vollzeit bei einem anderen AG angestellt

von unser-baby2012 am 29.06.2021, 11:02



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

du hast doch anspruch auf 3 jahre. hast du jetzt nach der elterzeit einen neuen teilzeit vertrag unterschrieben? du musst die frage neu stellen du arbeitest ohne elternzeit dauerhaft auf teilzeit. oder?

von mellomania am 29.06.2021, 13:21



Antwort auf: Teilzeitbeschäftigung

Hi, stell die Frage noch mal und erkläre, dass Du bei der 60% Stelle im Vergleich zu den Leuten mit 100%-Stellen häufiger zu Nacht- und Wochenendschichten eingesetzt wirst. Das Verhältnis Nacht-/Wochenendschichten zu Tagschichten wochentags ist bei Dir ungünstiger als bei den Vollzeitleuten. VG Sileick

von Schniesenase am 29.06.2021, 23:27



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