Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsentgeld nach Wechsel zu Teilzeitbeschäftigung und Gehaltserhöhung II

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsentgeld nach Wechsel zu Teilzeitbeschäftigung und Gehaltserhöhung II

Lisa Maria 13

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Sehr geehrte Frau Bader, ich versuche den Verlauf nachvollziehbarer darzustellen, wie Sie in meiner Ausgangsfrage baten (https://www.rund-ums-baby.de/recht/Urlaubsentgelt-nach-Wechsel-zu-Teilzeitbeschaeftigung-und-Gehaltserhoehung_226126.htm) Phase 1 | Vollzeitbeschäftigung Phase 2 | 01.01.2020 bis 31.12.2020 Beschäftigungsverbot Phase 3 | 01.01.2021 bis dato 50% Teilzeitstelle Phase 4 | 01.03.2021 Gehaltserhöhung erhalten Es geht um 20 Urlaubstage aus Phase 2. In welcher Höhe ist das Urlaubsentgelt zu zahlen? A) altes Vollzeitgehalt aus Phase 1 B) Teilzeitgehalt aus Phase 3 oder C) aktuelles Gehalt nach Gehaltserhöhung aus Phase 4 Ich verstehe § 11 Abs. 1 Satz 2 BurlG so, dass das aktuelle, jedoch vollzeitäquivalente Gehalt (Phase 4) zu zahlen wäre? - Ergänzende Frage zu diesem Sachverhalt - Wenn ein Vertrag zwischen AN und AG geschlossen würde, dass die Höhe des Urlaubsentgeltes auf das Teilzeitgehaltes aus Phase 3 festgelegt wird, wäre dieser rechtskräftig? Vielen Dank & herzlichen Gruß


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, entscheidend ist doch, was vertraglich für diesem Zeitraum geregelt war. Da ich zu der Zeit noch der Vollzeitvertrag wird dementsprechend auch das Urlaubsentgelt berechnet. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Stimmt die Zeitangabe von Phase 2?? BV für genau ein Kalenderjahr liest sich komisch?!


Felica

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Urlaub wird immer so bezahlt wie er auch angefallen ist. Deshalb ist es auch problematisch wenn VZ-Urlaub während einer EZ-TZ-Vereinbarung genommen wird. Zumal unnötig, da dieser Urlaubsanspruch während der EZ ruht.


MamavonMia123

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Sehr spannende Frage für mich, da ich das Problem letztes Jahr fast 1:1 genauso hatte.. @kielspotte: sie rechnet bestimmt inklusive Mutterschutz, bzw hat in dem Jahr nunmal keinen Urlaub genommen. Dann ist es ja egal, ob sie im BV war oder nicht. Ich hatte mich damals auch mit meinem AG "gestritten" und wir haben noch keine Einigung gefunden. Es scheint 2 Möglichkeiten zu geben, die auch von verschiedenen Anwälten so dargestellt wurden (jeder Anwalt mit jeweils der anderen Meinung): 1. Urlaub wurde in VZ generiert und ist daher auch VZ wert. Sprich: jeder VZ Urlaubstag ist 8h Arbeitszeit wert. Sollte man diesen in TZ nehmen wollen/müssen/sollen, sind die Tage per Dreisatz umzurechnen. 2. Urlaub dient der Erholung und es handelt sich um UrlaubsTAGE. Die theoretische Entlohnung spielt hier keine Rolle. Ein Tag Urlaub ist ein Tag Urlaub, unabhängig wie viele Stunden diese Wert waren, als man ihn generierte. Wir konnten uns noch nicht einigen. Ich warte nun erstmal bis zum Ende meiner EZ und schaue, ob ich den VZ Urlaub dann einfach an Stück nehme und, sollte ich nicht wieder in VZ arbeiten wollen, erst danach einen TZ Vertrag ausmache. Auszahlung geht ja auch nur bei Kündigung. Aber das ist meine Geschichte. Ich wäre sehr gespannt, wir es bei dir ausgeht!


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