Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Hoffnung2017

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Hallo Frau Bader, aktuell befinde ich mich bis 13.9.21 in der Elternzeit arbeite allerdings 16 Stunden in 2 Tagen in der Woche auf Teilzeit bei meinem Arbeitgeber. Nun bin ich in der SSW 14. Ab dem 14.9 zählt mein Vollzeitvertrag wieder da die Elternzeit vorbei ist. So wie es aktuell aussieht könnte es sein dass ich ein Teilbeschäftigungsverbot bekomme. Mein Arzt meinte max 3 Stunden am Stück arbeiten. Wie läuft das wenn dies erfolgt. Jetzt in der Teilzeitbeschäftigung wären es 15 Stunden die Woche anstatt 16 Stunden die Woche und ab September in der Vollzeitbeschäftigung auch 15 Stunden die Woche anstatt 39. Gilt das Beschäftigungsverbot für jetzt und nach dem 13.9. oder muss es zur Vollzeitbeschäftigung neu ausgestellt werden. Kann mein Arbeitgeber nach Ablauf der Elternzeit meinem Vollzeitvertrag ablehnen? LG und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden,egal wie viel Stunden Sie arbeiten. Bitte überprüfen Sie ob es sich um ein Beschäftigungsverbot handelt, das tatsächlich der Arzt aussprechen darf, dies ist nämlich eigentliche Aufgabe des Arbeitgebers. Hier kann das Gewerbeaufsichtsamt helfen. Liebe Grüße NB


MamaausM

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Hast du zwei feste Tage a 8 h... Dann brauchst du nur 6 (2*3h) arbeiten und bekommst trotzdem vollen Lohn.


Hoffnung2017

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Und wie viel arbeite ich dann ab September wenn eigentlich meine Vollzeitstelle wieder greift?


MamaausM

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Wenn du Vollzeit zurück kommst, kann der AG das nicht verwehren Du arbeitest dann jeden Tag 3 h und vollzeit bezahlt. Die Differenz bekommt der AG über die KK erstattet


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