Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Jenni1803

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Guten Tag Ich arbeite seit 8 Jahren in einem Lebensmittel Markt und seither wurde jedes Jahr ein Urlaubsgeld in Form eines Gutscheins gezahlt allerdings ohne Regelung im Arbeitsvertrag. Seit April bin ich jetzt wegen meiner Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot und wie ich feststellen musste habe all meine Kollegen diesen Gutschein erhalten ausgeschlossen von mir! Ist das rechtens? Darf er mir das verwehren? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn ich Sie richtig verstehe, gibt es keine vertragliche oder tarifvertragliche Regelung zu dieser Zahlung. Sie haben trotzdem unter Umständen einen Anspruch auf Zahlung. Zum einen, wenn die Zahlung mehr als dreimal ohne Vorbehalt geleistet wurde. D.h. betriebliche Übung. Oder wenn es alle bekommen. Es also nicht an Bedingungen geknüpft ist. Beschäftigungsverboten zählen dabei als Arbeitszeiten, somit steht es Ihnen dann auch zu. Liebe Grüße NB


mellomania

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das ist ja eine freiwillige sache für die, die arbeiten wahrscheinlich. du ist zuhause. hast du den AG mal gefragt?


Berlin!

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Was ist tanzgenerell im AV zum Weihnachtsgeld geregelt? Es ist möglich, dass es sich ums ine betriebliche Übung handelt, dann hast Du auch im BV Anspruch. es kann aber auch eine Regelung im AV geben, vermöge dessen Du keinen Anspruch hast....


mellomania

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rein aus interesse, da es um urlaubsgeld geht und du nach weihnachtsgeld fragst. :-)


cube

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Im BV wird ja gezahlt "wie immer". Dazu darfst du als Schwangere nicht schlechter gestellt werden. Aber: das Urlaubsgeld ist kein Bestandteil des Vertrages, sondern eine freiwillige Leistung des AG. Zweites "aber": er zahlt es seit 8 Jahre regelmäßig - und er zahlt es auch in diesem Jahr allen Beschäftigten. Meiner Meinung nach müsstest du es also auch bekommen, da du ansonsten gegenüber den anderen MA´s schlechter gestellt wirst durch BV und/oder Schwangerschaft.


Berlin!

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Oh...echt? Hach....ich brauch Urlaub. Nein eigentlich macht es keinen Unterschied. Da sind die Regelungen gleich. Aber wie gesagt: es steht und fällt mit dem AV und ich kenne wirklich keinen, in dem nichts dazu steht, wie solche Zahlungen gehandhabt werden. Üblich ist, das es Klauseln gibt, die eine betriebliche Übung gar nicht erst entstehen lassen. Und oft gibt es Tarifverträge im Einzelhandel. Müßte man halt genauer prüfen.


mellomania

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hätte ja sein können dass dies unterschiedlich gehandhabt wird..ich wünsche dir dass du bald urlaub hast. wahrscheinlich überall dringend nötig..:-)


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