Michelle-lehmann
Guten Tag ich habe eine Frage . Ich bin aktuell im 5. Monat schwanger und bin auch im beschäftigungsverbot und bekommen mein letztes volles Gehalt was ich vor der Schwangerschaft hatte. Jetzt ist meine Frage ,was wäre denn wenn ich jetzt nach der Entbindung in der elternzeit wieder schwanger werde . Kommt man dann wieder in ein beschäftigungsverbot bzw bekommt man dann wieder das Geld vom beschäftigungsverbot der ersten Schwangerschaft? Vielen Dank
Hallo, in der EZ ruht das Arbeitsverhältnis. Ein BV spielt keine Rolle. Sie bekommen ja keinen Lohn, wieso sollten Sie dann bei einem BV Lohn bekommen? Das macht ja keinen Sinn. Liebe Grüße NB
Feuerschweifin
Nein, weil du dann in Elternzeit bist, da bekommst du von deinem AG kein Geld. Elternzeit bei erneuter Schwangerschaft vorzeitig beenden, um ein BV zu erhalten, ist auch nicht möglich.
Mitglied inaktiv
Ein BV kann Frau nur bekommen, wenn sie arbeitet. Nur dann! Und die Elternzeit vorzeitig beenden um in ein vollzeit BV zu gehen, ist schlicht und einfach Sozialbetrug. Gehst du während der EZ Teilzeit arbeiten, ginge ein bv,. Kind muss dann allerdings fremd betreut sein
mellomania
du bekommst in einem bv immer das, was du ohne bv bekommen würdest. wenn du nicht arbeitest in der ez und schwanger wirst, arbeitest du nicht und erhälst auch kein bv . wenn du tz arbeitest erhälst du tz gehalt. du kannst NICHT die ez beenden um in ein bv zu gehen. das solltest du jetzt alles genau planen auch finanziell. jetzt schon, über ein weiteres bv. du hast jetzt zeit, zu schauen wie ihr zurecht kommt, rücklagen zu bilden und dir zu überlegen wie du das elterngeld auszahlen lässt und wann du wieder zu arbeiten anfängst :-) bv ist BESCHÄFTIGUNGSverbot und wenn du nicht beschäftigt bist weil in EZ, dann muss auch nix verboten werden.
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