Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Ninnefee

Beitrag melden

Hallo! Ich hatte mich schon letzte Woche danach erkundigt An dieser Stelle ein ganz herzliches Dankeschön für Ihre informative Rückmeldung! Eine Frage habe ich hierzu noch: Kann jeder Arzt ein BV ausstellen, oder darf dies während einer Schwangerschaft nur von der Gynäkologin vorgenommen werden? Vielen Dank & liebe Grüße! Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein. es kann zB bei Mobbing auch von einem anderen Facharzt ausgesprochen werden. Eigentlich auch vom Hausarzt - das kann aber zu Problemen führen. Denn: wichtig ist, dass eine Begründung für das BV enthalten sein muss und der Grund mit der Arbeit zu begründen ist. Der AG kann grds das BV anzweifeln. Liebe Grüße NB


KielSprotte

Beitrag melden

Eigentlich weder noch. BV sollen eigentlich nur noch vom AG ausgesprochen werden, da hat es vor einiger Zeit eine Änderung gegeben. Leider halten sich noch immer nicht alle Ärzte daran, wenn die Krankenkasse prüft, kann das nach hinten losgehen. Ärzte sind für Krankschreibungen zuständig, AG für BVs.


Ninnefee

Beitrag melden

Vielen Dank für die zügige Rückmeldung! Meine Gynäkologin sprach von einem "generellen" und einem "individuellen BV", wobei letzteres im Falle der dringenden Notwendigkeit. (z.B.bei drohender Frühgeburt) von ihr ausgestellt werden dürfe. Das ist so aber richtig? Vielen Dank!


Meyla

Beitrag melden

So ein Quatsch. Ärzte dürfen nach wie vor ein BV ausstellen, es darf nur nicht mit einer Erkrankung gleichgesetzt werden. Grade für Probleme psychischer Natur ist nicht der AG zuständig. Es kann dir jeder behandelnde Arzt ausstellen, sofern eine Indikation vorhanden ist. Die kasse kann dieses Verbot natürlich prüfen und eine zweite Meinung verlangen. Bei einem begründeten BV wäre dies nicht das Problem. Versucht man aber krampfhaft eines zu bekommen und saugt sich da was aus den Finger, was man höchstens selber sehr dramatisch findet, kriegst du allerdings ein Problem.


Meyla

Beitrag melden

Danke Ihnen. Ich bin noch Schwanger, aber leider mit vielen Rückschlägen. Dem baby geht es gut! Er ist Gott sei Dank sehr groß und kräftig, nur mein Körper beginnt unter den ganzen Maßnahmen zu kapitulieren. Wir hoffen, die geburt noch 10 Tage aufhalten zu können. Dann wären wir aus der aller schlimmsten Phase heraus.


peekaboo

Beitrag melden

.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader,   Ich bin kurz vor Ablauf meiner Elternzeit erneut Schwanger geworden, habe schon recht früh meinem Arbeitgeber (Zahnarzt) Bescheid gegeben. Wir hatten immer ein tolles Arbeitsverhältnis und da wir mittlerweile auch  umgezogen sind war klar das ich leider in dieser Praxis nicht mehr arbeiten werde.    Meine Chefs tota ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe bis zum 31.08.2025 geringfügig bei meinem Arbeitgeber gearbeitet. Seit dem 01.09.2025 arbeite ich dort Teilzeit. Heute habe ich Aufgrund meiner Schwangerschaft ein betriebliches Beschäftigungsverbot erhalten. Im Internet steht, dass der Durchschnitt der letzten drei Monate gerechnet wird. Bekomme ich dann als Lohn ...

Hallo Frau Bader,  ich hatte von März bis August 2025 einen befristeten Stellenumfang von 100%. Ein Antrag auf mind. 90% habe ich im Juni ab September gestellt, da ab September sonst wieder der Stellenumfang von 50% wirksam geworden wäre. Dies wurde auch genehmigt, sprich ab September 90%.  Anfang September wurde meine Schwangerschaft festge ...

Hallo, ich bin noch in der Elternzeit von Kind 1, habe noch 49 Tage Resturlaub aufgrund des Beschäftigungsverbots. Mein Elterngeld endet im Dezember 2025 und die Elternzeit würde ich zum 31.12.2025 beenden um im Januar und Februar 2026 den Resturlaub aus der Vollzeitbeschäftigung in Anspruch zu nehmen (ursprünglich war angedacht danach wieder in E ...

Guten Tag,  ich befinde mich gerade in einer verzwickten Situation. Ich wurde von meinem Arzt sofort nach Feststellung der Schwangerschaft aufgrund einer Vordiagnose in das Beschäftigungsverbot geschickt. So war ich von jetzt auf gleich aus meinem Beruf raus. Allerdings befinde ich mich gerade in einer Weiterbildung, welche im Februar 2026 been ...

Guten Abend bzw Guten Morgen, Ich befinde mich in folgender Situation und bin über fachlichen Rat sehr dankbar: Ich bin in SSW8 schwanger und aktuell krankgeschrieben. Nächster geplanter Schritt ist ein individuelles beschäftigungsverbot ab SSW 11 aus triftigen Gründen, bereits mit Ärztin abgeklärt. Soweit so gut. Arbeitgeber weiß aktuell noch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in der 12. SSW und wurde seit dem 27.10. – mit Bekanntgabe meiner Schwangerschaft – durch meinen Arbeitgeber ins Beschäftigungsverbot versetzt. In diesem Zusammenhang habe ich zwei Fragen: -Bemessungsgrundlage der Gehaltsfortzahlung:  orientiert sich die weitere Gehaltsauszahlung am durch ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt.   Mir wurde ...

Liebe Frau Bader,  ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...

ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...