Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot

Frage: Beschäftigungsverbot

Kateerina21

Beitrag melden

Hallo Ich habe am 25.10.2019 ein beschäftigungsverbot erhalten. Ich arbeite als geringfügig beschäftigte. Der durchschnittslohn der 3 Monate vor Schwangerschaftseintritt war bei 300 €. Nun habe ich am 13.11 meinen Lohn erhalten. Allerdings nur 178 € Bei der Lohnabrechnung hat die Firma bei der Berechnung die letzten 3 Werktage des Monats Oktober als Berechnung genommen, sprich es steht 3 Werktage ca. 7,26 Stunden und das mal den Stundenlohn, also quasi nur 76,67 € Lohn für das beschäftigungsverbot. Und die restlichen 101,96 € sind durch entgeldfortzahlung für 4 Tage mit dem Faktor 25,49 berechnet worden. Das ist doch falsch, die hätten doch für das Gehalt im beschäftigungsverbot die letzten 3 Monate berücksichtigen müssen?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, ich verstehe die Berechnung nicht. Aber grds. bekommnen Sie im BV das, was Sie ohne Bv bekommen würden. Liebe Grüße NB


Kateerina21

Beitrag melden

Ist es denn relevant wann das beschäftigungsverbot ausgestellt wurde? . Am 13.11 kam quasi der lohn für Oktober. Mein AG meint weil das beschäftigungsverbot erst Ende des Monats ausgestellt wurde habe Ich auch kein Recht auf einen Lohn für den ganzen Monat Oktober. Aber das scheint mir irgendwie absolut nicht richtig


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Das Beschäftigungsverbot kann erst ab Vorlage beim Arbeitgeber geltend gemacht werden. Es zählt also, wann du es vorgelegt hast!


mellomania

Beitrag melden

die überweisung müsste so hoch sein, wie als hättest du kein bv gehabt. du schreibst du hast geld fürs bv bekommen eben die drei tage. hast du in dem monat ansonsten nicht gearbeitet?


Kateerina21

Beitrag melden

Doch ich habe gearbeitet aber der AG sagt das beschäftigungsverbot gilt nur ab dem 25.10 also die restlichen 3 arbeitstage ab da


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Am Ausstelltag (25.10.) kann es noch nicht berücksichtigt werden, sondern erst wenn es dem Arbeitgeber vorlag. Hast du davor unentschuldigte Fehlzeiten gehabt? oder krank ohne Lohnfortzahlung?


mellomania

Beitrag melden

er kann dir ja nicht nur das zahlen, was du im bv bekommst sondern muss dir ja auch das bezahlen, was du vor dem bv in dem monat gearbeitet hast. daher dass du im bv das gleiche weiter bekommst, hätte deine lohnabrechnung so sein müssen als hättest du kein bv gehabt...


luvi

Beitrag melden

Hallo, Wann bekommst du normalerweise dein Gehalt bezahlt? Mitte des Monats für den Monat vorher? Oder bekommst du dein Geld Mitte des Monats für den jeweiligen Monat? Wenn dir dein Arbeitgeber nur die Zeit des BV bezahlt hat, weise ihn darauf hin, dass er dir noch den Lohn schuldet für den Monat Oktober bis Eintreten des BVs. Warst du krank geschrieben im Oktober, hattest Urlaub oder warst aus sonstigen Gründen an weniger Tagen auf Arbeit als sonst? LG luvi


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...

Hallo Frau Bader,  wie verhält sich das meine Elternzeit läuft eig am 16.4. 26 aus und jetzt bin ich erneut schwanger habe in der 1. ssw help und präeklamsie und Frühgeburt 27+0 gehabt. Ich würde durch das Risiko der 1. ssw sofort von der Ärztin in bv geschickt. Arbeite aktuell bei meinem alten Arbeitgeber Teilzeit in Elternzeit 25 st pro Woche. W ...

Sehr geehrte Frau Bader. Ich bin aktuell schwanger. Ich bin Ärztin von Beruf. Meine Schwangerschaft habe ich meinem Arbeitgeber am 16.03.2026 mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt befand ich mich in der 9. Schwangerschaftswoche. Direkt im Anschluss wurde mir durch das Krankenhaus ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. Ich habe im Dezember mit Diensten b ...