Doro1708
Hallo Frau Bader, gestern hat unser Betriebsarzt mir folgendes Ausgestellt: "Betriebsärztliches Attest Frau... befindet sich derzeit in der 16. SSW. Aus gesundheitlichen Gründen besteht für Frau... ab sofort ein Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt der gesetzlichen vorgeschriebenen Schutzzeiten. " Er hat leider keine Paragraphen oder sonstiges angegeben ist das jetzt ein richtiges Beschäftigungsverbot und bekomme ich weiterhin mein volles Gehalt. Mit freundlichen Grüßen Doro1708
Hallo, die Gründe müssen so formuliert sein, dass der Ag weiß, was Sie nicht dürfen u Sie entsprechend umsetzen kann. Das würde ich hier ablehnen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Die Rechtsgrundlage muss immer mit angegeben werden. "Gesundheitliche Gründe" reichen so allgemein formuliert nicht aus. Da wird es wohl Probleme mit der Erstattung der Löhne durch die Umlagekasse geben können.
mellomania
Der betriebsarzt kann gar nicht wegen Gesundheitlichen Problemen ein bv ausstellen. Der BA empfiehlt!!! Ein bv aber nur in Bezug auf den Arbeitsplatz. Für andere Belange ist dein Gyn zuständig. So wie du schreibst wird es nicht gelten dürfen. Schön gar nicht ohne paragraph.
Doro1708
Ich habe vorhin meinen Arbeitgeber und meine Krankenkasse angerufen und ihnen das Schreiben vorgelesen (per Post geht es ihnen noch vom Arzt zu). Beide meinten das geht auch ohne Paragraphen in Ordnung und das ich meinen Lohn weiterhin ganz normal bekomme... Ich bin gespannt und warte mal ob das tatsächlich so Eintritt. Der AG meinte der Betriebsarzt verfasst das immer so. Viele Grüße Doro1708
Mitglied inaktiv
Der Betriebarzt sollte eigentlich nur im seltenen Ausnahmefall überhaupt ein BV aus gesundheitlichen Gründen ausstellen. Dafür sind die behandelnden Ärzte zuständig, nicht der Betriebsarzt. Und was die Gefährdungen bei der Arbeit betrifft, soll er nur ein Gutachten ausstellen. Irgendwie läuft das nicht ganz rund.
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