Hallo Frau Bader,
gestern hat unser Betriebsarzt mir folgendes Ausgestellt:
"Betriebsärztliches Attest
Frau... befindet sich derzeit in der 16. SSW. Aus gesundheitlichen Gründen besteht für Frau... ab sofort ein Beschäftigungsverbot bis zum Eintritt der gesetzlichen vorgeschriebenen Schutzzeiten. "
Er hat leider keine Paragraphen oder sonstiges angegeben ist das jetzt ein richtiges Beschäftigungsverbot und bekomme ich weiterhin mein volles Gehalt.
Mit freundlichen Grüßen
Doro1708
von
Doro1708
am 25.04.2019, 12:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
die Gründe müssen so formuliert sein, dass der Ag weiß, was Sie nicht dürfen u Sie entsprechend umsetzen kann. Das würde ich hier ablehnen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2019
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Die Rechtsgrundlage muss immer mit angegeben werden.
"Gesundheitliche Gründe" reichen so allgemein formuliert nicht aus. Da wird es wohl Probleme mit der Erstattung der Löhne durch die Umlagekasse geben können.
Mitglied inaktiv - 25.04.2019, 13:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der betriebsarzt kann gar nicht wegen Gesundheitlichen Problemen ein bv ausstellen. Der BA empfiehlt!!! Ein bv aber nur in Bezug auf den Arbeitsplatz. Für andere Belange ist dein Gyn zuständig. So wie du schreibst wird es nicht gelten dürfen. Schön gar nicht ohne paragraph.
von
mellomania
am 25.04.2019, 14:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Ich habe vorhin meinen Arbeitgeber und meine Krankenkasse angerufen und ihnen das Schreiben vorgelesen (per Post geht es ihnen noch vom Arzt zu). Beide meinten das geht auch ohne Paragraphen in Ordnung und das ich meinen Lohn weiterhin ganz normal bekomme... Ich bin gespannt und warte mal ob das tatsächlich so Eintritt. Der AG meinte der Betriebsarzt verfasst das immer so.
Viele Grüße
Doro1708
von
Doro1708
am 25.04.2019, 15:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Der Betriebarzt sollte eigentlich nur im seltenen Ausnahmefall überhaupt ein BV aus gesundheitlichen Gründen ausstellen. Dafür sind die behandelnden Ärzte zuständig, nicht der Betriebsarzt. Und was die Gefährdungen bei der Arbeit betrifft, soll er nur ein Gutachten ausstellen.
Irgendwie läuft das nicht ganz rund.
Mitglied inaktiv - 25.04.2019, 16:16